Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Meinung & Debatte
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Waldumbau Seelische Gesundheit Steuern in der Landwirtschaft

topplus Leserfrage

Ausgleichstag für Mitarbeiter am gesetzlichen Feiertag möglich?

Ich bin auf einem landwirtschaftlichen Betrieb fest angestellt. Der Samstag ist ein voller Arbeitstag. Darf mein Chef den Ausgleichstag dafür auf einen Feiertag legen?

Lesezeit: 2 Minuten

Frage: Ich bin auf einem landwirtschaftlichen Betrieb fest angestellt. Der Samstag ist ein voller Arbeitstag. Am Sonntag wechseln wir durch. Laut Arbeitsvertrag steht mir als Ausgleich ein wöchentlich wechselnder freier Tag für den Samstag während der Woche zu. Für den Sonntag bekomme ich dann je nach Einsatz die darauf folgende Woche einen Tag frei.

Um die Verfügbarkeit von uns Mitarbeitern zu erhöhen, will mein Chef diese Rolltag jetzt auf gesetzliche Feiertage legen. Damit wird meiner Meinung nach der Feiertag zum normalen Arbeitstag; aber gilt in Deutschland nicht immer noch ein Arbeitsverbot an gesetzlichen Feiertagen? Muss ich diese (unbezahlte) Arbeitszeitverlängerung hinnehmen, und wie könnte ich mich gegebenenfalls dagegen wehren?

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Antwort: Wöchentlich wechselnde Ausgleichstage auf gesetzliche Feiertage zu legen, ist aus rechtlicher Sicht nicht haltbar. Denn zur Gewährung eines Ausgleichstages muss ihr Chef Ihnen an einem Tag, an dem Sie üblicherweise gearbeitet hätten, frei geben.

An gesetzlichen Feiertagen sind Arbeitnehmer aber grundsätzlich nicht zu beschäftigen, diese Tage gelten per Gesetz arbeitsfrei. Daher ist dieser Wechsel, den Ihr Chef plant, nicht möglich und stellt keinen wirksamen Ausgleich dar.

Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber und klären Sie ihn über die Rechtslage auf. Möglicherweise ist diesem die Rechtslage schlichtweg nicht bewusst.

Sofern der Arbeitgeber uneinsichtig sein sollte, sollten Sie sich Rechtsbeistand suchen. Blieben Sie auf keinen Fall eigenmächtig von der Arbeit fern. Da der Ausgleichstag wöchentlich wechselt Ihr Arbeitgeber diesen festlegt, würde ein eigenmächtiges Fernbleiben als unentschuldigt und somit als Pflichtverletzung auf Seiten des Arbeitnehmers gelten. Dies kann eine Abmahnung nach sich ziehen.

Die Redaktion empfiehlt

top + Bestens informiert zur EuroTier 2024

Über 60 % sparen + Gewinnchance auf einen VW Amarok sichern!

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

E-Mail-Adresse

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.