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NRW/Sachsen

Bauern in Sorge: Wolf im Kreis Wesel darf nicht geschossen werden

Das Umweltministerium und der Kreis Wesel haben den Antrag zur Tötung eines Problemwolfes in der Region abgelehnt. In Sachsen hat sich unterdessen ein Wolf durch einen Zaun gebissen.

Lesezeit: 2 Minuten

Wie der Kreis Wesel in Übereinstimmung mit dem NRW-Umweltministerium am Montag bekannt gab, soll dem Antrag auf Entnahme und Vergrämung der als „Gloria“ bekannten Wölfin mit der offiziellen Kennung GW954f zum jetzigen Zeitpunkt nicht stattgegeben werden.

Der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) betrachtet die Situation am Niederrhein mit großer Sorge: Seit im Oktober vorletzten Jahres rund um Schermbeck das erste Wolfsgebiet in NRW ausgewiesen wurde, kam es immer wieder zu Nutztierrissen durch die zugewanderte Wölfin, bei einigen Schafhaltern sogar wiederholt. Mitte November hatte das Land angekündigt, das Wolfsmonitoring in der Region zu intensivieren. Vorausgegangen war ein Riss auf einer Weide, die nach erster Einschätzung auch des Ministeriums mit einem empfohlenen Herdenschutz gesichert war.

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Mit der Entscheidung, dem Entnahmeantrag eines Tierhalters nicht stattzugeben, stellt sich für den RLV - auch im Lichte des kürzlich geänderten Bundesnaturschutzgesetzes, dem Bundestag und Bundesrat ausdrücklich zugestimmt haben - die Frage, unter welchen Bedingungen eine Entnahme überhaupt möglich sein soll. Den Leid geprüften Tierhaltern vor Ort sei zu wünschen, dass sie möglichst bald wieder ohne Angst und Einschränkungen ihre Tiere halten können, schreibt der Bauernverband in einer Mitteilung.

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Sachsen: Wolf beißt Damwildzaun durch

Unterdessen ist es in Sachsen zu einem Wolfsriss innerhalb eines als sicher geltenden Geheges gekommen. So riss ein Wolf in Zaußwitz bei Risa ein Damtier, nachdem er die unteren Drähte des Zauns durchgebissen hatte, berichtet die Zeitung HNA.

Eine hinzugerufene Expertin der zuständigen Beratungsstelle habe eindeutig bestätigt, dass es ein Wolf war und dass der Zaun die Mindestsicherheitsanforderungen erfüllt. D.h. der Zaun ist entweder mindestens 90 cm hoch mit stromführenden Litzen oder es handelt sich um einen Festzaun der mindestens 120 cm hoch ist. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass ein fester Bodenabschluss vorhanden sein muss, um ein Durchschlüpfen des Wolfes zu verhindern.

Da der Zaun des Züchters in Zaußwitz diese Kriterien erfüllt, bekommt er Presseberichten zufolge 100 % Entschädigung vom Freistaat Sachsen.

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