Der Bauernverband Nordostniedersachsen hat sich klar von einer als Traueranzeige aufgemachten Anzeige zum Ende der deutschen Abverkaufsfrist von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Mancozeb distanziert.
Das Unternehmen Sumi Agro Limited hatte die Anzeige am 17. Juli in der „Allgemeinen Zeitung Uelzen“ geschaltet. Diese Tageszeitung sei ausgewählt worden, da der Landkreis Uelzen einer der kartoffelintensivsten Kreise sei, erfuhr der Pressedienst AgE auf Nachfrage. Das Unternehmen stellt dagegen klar, sich hierzu nicht weiter äußern zu wollen.
Verärgerung beim Bauernverband
Der Bauernverband Nordostniedersachsen bezeichnete in einer Mitteilung an seine Mitglieder die Anzeige als „geschmacklose Traueranzeige“, in der der Hersteller symbolisch Mancozeb zu Grabe getragen habe. In die Liste der „Trauernden“ sei neben den Namen bekannter Kartoffelsorten auch die Formulierung „und die ganze Landwirtschaft“ mit aufgenommen worden.
Der Bauernverband Nordostniedersachsen wies „ausdrücklich“ darauf hin, dass die Firma hier nicht in seinem Namen spreche. Diese Art der Werbung sei „geschmacklos und unangemessen“. Es gebe weiterhin alternative Mittel. Eine Sprecherin des Verbandes berichtete, dass bereits viele Landwirte über die Anzeige ihren Unmut geäußert hätten.
In der Verbandsmitteilung heißt es weiter: "Als besonders zynisch befanden Kommentatoren, dass eine Traueranzeige veröffentlicht wurde für ein Pestizid, das von der EU ja gerade wegen seiner toxischen Auswirkungen auf Menschen verboten wurde. Dies galt auch für die Wortwahl, die Assoziationen weckt zwischen der Auferstehungsgeschichte Jesu und der „Wiederauferstehung“ eines anderen Pestizids."
Ein Bärendienst für den Pflanzenschutz! - Ein Landwirt
Dem Verband zufolge beschloss die Europäische Kommission im Oktober 2020, die Genehmigung für Mancozeb als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln nicht mehr zu verlängern. Durch Zeitablauf endeten in Deutschland die Zulassungen zahlreicher Pflanzenschutzmittel mit Mancozeb ohnehin bereits am 31. Januar 2021. Die Abverkaufsfrist nach dem deutschen Pflanzenschutzgesetz gelte für sechs Monate und ende somit am 31. Juli 2021. Das Verbot betreffe fast die Hälfte der ehemals zugelassenen Krautfäule- und Alternariamittel.