Das Finanzamt akzeptiert bei Berufskleidung nur typische Berufsgarderobe wie Overalls, Schnittschutzhosen oder auch Gummistiefel. Jeans, Pullover und z. B. Hemden gehören nicht dazu, da Sie diese auch privat tragen könnten.
Diese recht strenge Vorgehensweise hat das Landgericht Berlin-Brandenburg noch einmal bestätigt. Ein Trauerredner wollte seine schwarzen Anzüge absetzen. Das lehnten die Richter ab, weil es sich um normale Kleidung handele. Eine Aufteilung in einen privaten oder betrieblichen Nutzungsanteil ließen sie auch nicht zu (Az.: 3 K 3278/15).
Rechtsanwalt Christian Klüter, LBH-Steuerberatungsgesell-schaft mbH, Friedrichsdorf/Ts.o