Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

Finanzamt

Berufskleidung absetzen

Auch als Landwirt dürfen Sie Berufskleidung absetzen. Dabei sollten Sie aber folgendes beachten:

Lesezeit: 1 Minuten

Das Finanzamt akzeptiert bei Berufskleidung nur typische Berufsgarderobe wie Overalls, Schnittschutzhosen oder auch Gummistiefel. Jeans, Pullover und z. B. Hemden gehören nicht dazu, da Sie diese auch privat tragen könnten.

Diese recht strenge Vorgehensweise hat das Landgericht Berlin-Brandenburg noch einmal bestätigt. Ein Trauerredner wollte seine schwarzen Anzüge absetzen. Das lehnten die Richter ab, weil es sich um normale Kleidung handele. Eine Aufteilung in einen privaten oder betrieblichen Nutzungsanteil ließen sie auch nicht zu (Az.: 3 K 3278/15).

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Rechtsanwalt Christian Klüter, LBH-Steuerberatungsgesell-schaft mbH, Friedrichsdorf/Ts.o

Die Redaktion empfiehlt

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.