Wie die Generaldirektion für Wettbewerb, Verbraucherfragen und Nahrungsmittelkontrolle (DGCCRF) am vorvergangenen Freitag berichtete, wurden nach Hinweisen von beteiligten Verbänden Hacksteaks untersucht, die im Rahmen eines Unterstützungsprogramms an Bedürftige verteilt wurden. Dabei seien mehrere Verstöße gegen die Qualitätsvorgaben für derartige Produkte festgestellt worden, unter anderem ein zu hoher Fettanteil sowie minderwertige Zutaten und Mängel bei der Rezeptur.
Nach Angaben der Behörde bestätigten die Analysen eine Täuschung über wesentliche Eigenschaften des gelieferten Produktes. Der Generaldirektion zufolge wurden die Hacksteaks in Polen hergestellt und durch ein französisches Unternehmen an die Wohlfahrtsverbände geliefert. Ein weiteres Unternehmen habe offenbar als Vermittler fungiert. Die Ergebnisse der Ermittlungen würden der Justiz übergeben; die bisherigen Erkenntnisse ließen auf einen gewerbsmäßigen Betrug schließen, der eine Straftat darstelle. Die Interprofession für Vieh und Fleisch erstattete derweil Anzeige gegen unbekannt und erklärte, der Begriff „Hacksteak“ dürfe nicht für Produkte verwendet werden, die pflanzliches Protein enthielten.
Verwendung fleischbezogener Bezeichnungen klarer regeln
Der vorliegende Fall illustriere, dass die Verwendung fleischbezogener Bezeichnungen klarer geregelt und ihre strikte Einhaltung sichergestellt werden müsse. Verbandspräsident Dominique Langlois forderte ein hartes Durchgreifen bei Verstößen. Um derartige betrügerische Handlungen künftig zu unterbinden, müsse ein Exempel statuiert werden. Die Nahrungsmittelhilfe für Bedürftige wird in Frankreich nach Angaben der DGCCRF vorwiegend aus dem Europäischen Fonds für die am stärksten benachteiligten Personen (FEAD) finanziert. Über vier Trägerverbände, darunter das Rote Kreuz und die Tafeln, würden pro Jahr etwa 78 000 t Lebensmittel verteilt. Im vergangenen Jahr seien rund 1 500 t Hacksteaks für insgesamt 5,2 Mio Euro zugekauft worden. Die Verbände seien bereits aufgefordert worden, alle verdächtigen Produkte aus den Regalen zu nehmen. Die Agrarbehörde FranceAgriMer verwaltet die FEAD-Förderung und hat bereits alle Zahlungen an den Lieferanten eingestellt sowie weitere Ermittlungen eingeleitet.