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Brandenburger Bauern drängen auf Anschlussregelung für Biberverordnung

Der Bauernverband Brandenburg hat Veränderungsvorschläge für die Biberverordnung eingereicht und keine Antwort vom Umweltministerium erhalten.

Lesezeit: 2 Minuten

Untätigkeit beim Bibermanagement hat der Landesbauernverband (LBV) Brandenburg dem Potsdamer Umweltministerium vorgeworfen. Der Verband wies in Teltow darauf hin, dass die Brandenburger Biberverordnung im November 2019 ohne die aus Sicht von Betroffenen notwendigen Veränderungen verlängert worden sei, obwohl die relevanten Verbände zuvor um Stellungnahmen gebeten worden seien und diese Möglichkeit auch genutzt hätten. Nun laufe die Regelung zum 31. März aus, während die durch den Biber verursachten Schäden in die Millionen gingen.

LBV-Präsident Henrik Wendorff zeigte sich verärgert, dass der Verband auf seine schriftlich eingereichten Veränderungsvorschläge für die Verordnung nie eine Antwort vom Umweltministerium erhalten habe. Er befürchtet nun, dass nach dem absehbar ersatzlosen Auslaufen der Biberverordnung auch die bestehende Rechtsgrundlage für Maßnahmen entfalle, die der Verkehrssicherheit und dem Schutz der Deichanlagen und damit von Menschenleben dienen.

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Wendorff warnte deshalb vor den Folgen für Sicherheit und Naturschutz. Er forderte die Landesregierung dringend auf, diesen Missstand abzustellen und die berechtigten Hinweise aus dem ländlichen Raum ernst zu nehmen.

Der Landesbauernverband hatte in seiner erfolglos eingereichten Stellungnahme vom 13. September 2019 zur bestehenden Verordnung darauf aufmerksam gemacht, dass von Bibern fabriziertes Treibgut erhebliche Schäden an den Anlagen der Gewässerunterhaltung anrichte, die von den Trägern nicht länger getragen werden könnten. Außerdem stellte der LBV klar, dass der unter Paragraf 2 der Brandenburger Biberverordnung geregelte Lebendfang von Bibern mit dem Ziel der Umsetzung nicht realisierbar sei, da andere Reviere, in denen keine Konflikte zu befürchten seien, schlichtweg nicht zur Verfügung stünden.

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