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Brandenburger Schafhalter bekommen höhere Vergütung für Deichpflege

Für die Deichpflege hebt Brandenburg ab diesem Jahr die Vergütungen für Schäfer, die ihre Tiere auf Deichen weiden lassen, erheblich an. Die Schaf-und Ziegenhaltung leiste einen wichtigen Beitrag für die brandenburgische Kulturlandschaft, für den Erhalt und die Pflege extensiv genutzter Lebensräume und auch für die Pflege der Deiche, heißt es.

Lesezeit: 2 Minuten

Etwa ein Drittel der Deichflächen (etwa 1.167 Hektar) werden in Brandenburg durch Schafe beweidet. Von den 75 in Brandenburg tätigen Schäfereien im Haupterwerb und den 150 im Nebenerwerb tätigen Betrieben, sind 28 an der Deichpflege beteiligt.

Der Entgeltsatz für zweimalige Beweidung in guter Qualität lag bisher bei 415 Euro je Hektar und wird ab 2019 auf 460 Euro je Hektar aufgestockt werden, teilt das Potsdamer Agrarministerium mit. Bei Komplettpflege beträgt der Pflegesatz bisher 640 Euro je Hektar und ab 2019 werden es 715 Euro je Hektar sein. Die neuen Pflegesätze werden in den Leistungsverzeichnissen für die Deichunterhaltung Berücksichtigung finden, die Verträge mit den Schäfereien können dann entsprechend angepasst werden. Darüber hinaus werden auch die Zusatzleistungen für Herdenschutzhunde erhöht.

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Unterstützung bei Mehrkosten für Prävention vor Wolfsübergriffen

Schaf-und Ziegenhalter wurden bisher auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Schäden durch geschützte Tierarten wie Wolf und Biber unterstützt. Künftig wird nach Änderungen in den EU-Beihilfebestimmungen eine hundertprozentige Förderung von Präventionsmaßnahmen vor Wolfsübergriffen möglich sein, so das Ministerium weiter.

Eine darüberhinausgehende Unterstützung, etwa zum Ausgleich des Mehraufwands beim Bau und der Pflege der Zaunanlagen zur Wolfsprävention, ist frühestens ab dem Jahr 2020 möglich. Dies wird derzeit geprüft. Da für jede neue Beihilfe eine zeitaufwendiges Genehmigungsverfahren bei der Europäischen Union erforderlich ist, liegt es im Interesse des Landes, ein Programm zu entwickeln, das seine Wirkung über die laufende Förderperiode hinaus bis 2027, dem Ende der nächsten Förderperiode, entfaltet.

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