EU-Kommission
Bürgerinitiative zum „Schutz des ländlichen Erbes“ kann starten
Eine jetzt zugelassene Bürgerinitiative fordert die Langlebigkeit der lebensmittelproduzierenden Gemeinschaften in der EU sicherzustellen und so die Ernährungssicherheit zu stärken.
Die EU-Kommission hat für den Start der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) „Schutz des ländlichen Erbes der EU, der Ernährungssicherheit und Versorgung“ grünes Licht gegeben.
Wie die Brüsseler Behörde dazu erläuterte, fordern die Organisatoren ein „erneuertes Engagement der EU“ bei der Förderung des regionalen Erbes, eines nachhaltigen Wachstums im ländlichen Raum und mahnen eine Steigerung des Lebensstandards in ländlichen Gebieten an.
Ziel müsse sein, die Langlebigkeit der lebensmittelproduzierenden Gemeinschaften in der EU sicherzustellen und so die Ernährungssicherheit zu stärken. Laut Kommission wird zudem darauf gedrängt die Förderung von Beschäftigungspraktiken und Tätigkeiten, die im Mittelpunkt ländlicher Gemeinden stehen, zu forcieren.
Den traditionellen handwerklichen Gewerbe und der Versorgung mit Agrarrohstoffen sei mehr Achtung zu schenken. Die Förderung des ländlichen Erbes und die Anerkennung von Ernährungssicherheit und Lebensmittelversorgung sollten in den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) aufgenommen werden.
Bürgerinitiative für Stärkung erneuerbare Energien
Genehmigt wurde von der Brüsseler Kommission auch eine weitere EBI zur Stärkung erneuerbarer Energien. Die Initiative trägt den Titel „Ausstattung aller europäischen Häuser mit einer Photovoltaikleistung von 1 kW und Windkraftanlagen mit 0,6 kW mit EU-Mitteln allein über die Gemeinden“.
Die Organisatoren verlangen mehr Maßnahmen zum Aufbau und zur Installation der Infrastruktur für die Versorgung von Haushalten mit grüner Energie. Dies müsse auch in abgelegenen Dörfern geschehen. Zudem wird gefordert, die Menschen besser über die Vorteile der grünen Energie aufzuklären und Gemeindebedienstete in Umweltfragen zu schulen.
Sechs Monate Zeit
Beide Europäische Bürgerinitiativen erfüllen der Kommission zufolge die formalen Voraussetzungen und sind daher rechtlich zulässig. Eine inhaltliche Prüfung der Vorschläge haben die Brüsseler Beamten noch nicht vorgenommen. Nach der jetzt erfolgten Registrierung haben die Organisatoren sechs Monate Zeit, um mit der Sammlung von Unterschriften zu beginnen.
Wenn eine EBI innerhalb eines Jahres 1 Million Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten erhält, muss die Kommission Stellung beziehen. Sie hat dann zu entscheiden, ob sie der Initiative nachkommen will oder nicht, muss ihre Entscheidung aber in jedem Fall begründen.
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