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Herdenschutz

Bund will stärkere Unterstützung von Weidetierhaltern prüfen

Die Bundesregierung reagiert zurückhaltend auf die Forderung des Bundesrates nach stärkerer Unterstützung von Weidetierhaltern.

Lesezeit: 5 Minuten

Man werde die Vorschläge prüfen, heißt es in der vergangene Woche vom Bundeskabinett beschlossenen Gegenäußerung zu der Stellungnahme, die die Länderkammer Ende Juni zur geplanten Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes abgegeben hatte. Mit der Gesetzesnovelle soll die Entnahme von auffälligen Wölfen klarer geregelt werden. Der Bundesrat plädiert für eine zusätzliche Prämie in Höhe von 30 Euro je Mutterschaf und Ziege im Jahr, die nicht zu Lasten bestehender Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen gehen und länderunabhängig aus der Ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) finanziert werden soll.

De facto würde dies einer gekoppelten Beihilfe entsprechen, für deren Abschaffung sich das Bundeslandwirtschaftsministerium in Brüssel einsetzt. „Über künftige Maßnahmen zur Förderung von Weidetieren wird in Abhängigkeit der Verhandlungen auf EU-Ebene im Rahmen der nationalen Umsetzung der zukünftigen GAP zu diskutieren sein“, heißt es in der Gegenäußerung. Zudem verweist die Bundesregierung darin auf die vorgesehene Förderung der Kosten für den präventiven Herdenschutz in der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie auf die Förderung von Wanderschäfern im Rahmen des Bundesprogramms Wolf. Indes können Wanderschäfer ab sofort wieder Fördermittel für ihre Bemühungen zum Schutz vor dem Wolf beantragen. Insgesamt stellt das Bundeslandwirtschaftsministerium hierfür 1,05 Mio Euro bereit.

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Keine eigenständigen Zahlen zum Wolfsbestand

Eine Absage erteilt die Bundesregierung der Länderforderung, jährlich einen Bericht über den gesamten heimischen Wolfsbestand einschließlich der Jungtiere zu erstellen und verweist darauf, dass der Bund keine eigenständigen Zahlen zum Wolfsbestand erhebe. Allerdings werde man in Zusammenarbeit mit den Ländern eine jährliche partielle Abschätzung über den Zustand des Wolfbestandes vornehmen, versichert die Regierung. Die zuständigen Ausschüsse des Bundestages werden sich in den nächsten Wochen mit der Gesetzesnovelle befassen. Die zweite und dritte Lesung ist bereits für den 24. Oktober, der zweite Durchgang im Bundesrat für den 29. November vorgesehen.

36 Euro pro Wanderschaf

Laut der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), bei der die Förderung bis zum 10. Oktober schriftlich beantragt werden kann, werden mit der Förderrichtlinie aus dem Bundesprogramm Wolf die laufenden Kosten abgedeckt, die den Schäfern mit wenigen direktzahlungsberechtigten Flächen durch den Mehraufwand für den Herdenschutz vor dem Wolf entstehen. Es sei ein pauschaler Betrag in Höhe von 36 Euro pro Wanderschaf vorgesehen. Zu den Fördervoraussetzungen gehören laut BLE eine Herde von mindestens 200 Wanderschafen, die zum Stichtag 15. Juli 2019 über ein Jahr alt sind und die im gesamten Zeitraum vom 1. April bis 1. Oktober 2019 im Betrieb gehalten werden, wobei die Wanderung durch Wolfs- und Wolfspräventionsgebiete in der Hauptweidesaison 2018 und 2019 erfolgte. Außerdem müssten die Antragsteller eine maximal 60 ha große, im Eigentum befindliche oder gepachtete Grünland- oder Dauergrünlandfläche sowie Maßnahmen gegen den Schutz vor Wölfen wie wolfsabweisende Zäune oder Herdenschutzhunde nachweisen.

Ein längst überfälliger Schritt

Die Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände (VDL) begrüßte die erweiterte Antragsfrist und die neue Grenzziehung im Rahmen des Bundesprogramms Wolf. Dadurch werde den betroffenen Wanderschäfern die vollständige Nutzung der zur Verfügung stehenden Mittel für den Herdenschutz ermöglicht, erklärte der VDL am Montag vergangener Woche (16.9.) in Berlin. Er wies auf seinen Einsatz dafür hin, dass die nicht abgerufenen Mittel nicht verlorengingen, sondern die Antragsfrist verlängert und gleichzeitig die Hektargrenze auf 60 ha angehoben werde. Dieser Vorschlag aus der Praxis sei erfreulicherweise sehr zeitnah vom Agrarressort aufgegriffen und umgesetzt worden, freute sich der VDL-Vorsitzende Alfons Gimber. Der Vorsitzende des Fördervereins der Deutschen Schafhaltung (FDS), Wendelin Schmücker, erklärte, eine bessere Unterstützung der Schäfer sei „längst überfällig“, und begrüßte ebenfalls den Schritt. Allerdings werde den Schäfern damit nicht aus ihrer Not geholfen. Aufgrund der „sehr strengen“ Förderbedingungen kämen nur wenige Schäfer in den Genuss.

Weniger als 100 Wanderschäfer?

Derweil bestätigte die Bundesregierung eine deutliche Abnahme der Wanderschäferbetriebe. Habe es im Jahr 1999 insgesamt noch 303 Betriebe gegeben, seien 2010 noch 125 gezählt worden und für das Jahr 2016 nur noch 97, teilte die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit. Allerdings sei anhand der agrarstatistisch verfügbaren betrieblichen Merkmale die Wanderschäferei nicht eindeutig von anderen Formen der Schafhaltung abgrenzbar, hieß es einschränkend. Aus diesem Grund würden die Zahlen auf näherungsweise Angaben zur Anzahl der Betriebe basieren, die 300 und mehr Mutterschafe hielten und zugleich über eine landwirtschaftlich genutzte Fläche von 50 ha oder weniger verfügten. Die Regierung betonte, dass die Schafhaltung wichtige Leistungen für die biologische Vielfalt, Landschaftspflege sowie für die Erhaltung der Kulturlandschaft erbringe und einen Beitrag zur gesellschaftlichen Akzeptanz der Landwirtschaft leiste. Deshalb werde die Schafhaltung gefördert.

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