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Urteil

Bundesfinanzhof entzieht Verein Attac die Gemeinnützigkeit

Der Verein Attac konnte gegenüber dem Bundesfinanzhof nicht mehr glaubhaft darlegen, in gemeinnützigem Auftrag unterwegs zu sein. Daher verliert Attac den Status der Gemeinnützigkeit und darf keine Spendenquittungen mehr ausstellen. Ähnliches wünschen Sich Union und FDP jetzt auch für die Deutsche Umwelthilfe und die Tierrechtorganisation Peta.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Bundesfinanzhof empfiehlt, dem globalisierungskritischen Verein Attac den Gemeinnützigkeitsstatus zu entziehen. In der Begründung heißt es, Attac wolle die politische Willensbildung und die öffentliche Meinung „im Sinne eigener Auffassungen“ beeinflussen.

Und weiter heißt es: "Gemeinnützige Körperschaften haben kein allgemeinpolitisches Mandat.“ Die Tätigkeit der Organisation sei nicht durch den Paragrafen 52 der Abgabenordnung abgedeckt, in dem die gemeinnützigen Zwecke definiert werden. Der Paragraf nennt als gemeinnützige Zwecke unter anderem die Förderung der Religion, der Volksbildung, des demokratischen Staatswesens und 22 weitere Anliegen. Das Kernthema von Attac – gerechte Staatsfinanzen – ist nicht darunter.

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Das höchste Finanzgericht hat die Entscheidung vom Januar am Dienstag auf seiner Jahrespressekonferenz bekanntgegeben (Az. V R 60/70). Attac dürfte damit 90 % der Einnahmen aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen verlieren, weil sie keine Spendenquittungen mehr ausstellen dürfen.

Presseberichten zufolge hatte Attac den Status der Gemeinnützigkeit schon einmal für die Jahre 2010 bis 2012 verloren. Seit Jahren kämpfe der Verein schon mit einen deutlichen Einbruch an finanzieller Unterstützung. Im Haushaltsentwurf für das laufende Jahr rechnet Attac in Deutschland mit Einnahmen in Höhe von 1,73 Millionen Euro, berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Die Spenden sind nach Attac-Angaben in den vergangenen eineinhalb Jahren stark rückläufig gewesen. Formal muss das Finanzgericht Hessen das Verfahren nun noch beenden.

Die CDU stellt unterdessen auch die Förderung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) in Frage, die Gerichtsprozesse für Diesel-Fahrverbote in vielen Städten betreibt. Die FDP hat zudem einen Antrag in den Bundestag eingebracht, um den Tierschützern von Peta die Gemeinnützigkeit entziehen lassen – wegen strafbarer Aktionen. Zuvor hatten auch die Umweltorganisationen BUND und Greenpeace ähnliche Probleme.

Die Vereine selbst sowie Zeitungskommentatoren aus dem linken Flügel sehen in der gestrigen Entscheidung „ein verheerendes Signal für die gesamte kritische Zivilgesellschaft in Deutschland". Sie verweisen auf Länder wie Ungarn oder Brasilien, die die Arbeit emanzipatorischer Organisationen unterdrücken würden.

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