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Unamera

Bundeskartellamt hat keine Einwände gegen Start einer digitalen Agrarplattform

Unamera ist eine neue Onlineplattform für den Agrarhandel. Sie darf jetzt starten.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Bundeskartellamt hat keine Einwände gegen den geplanten Start von „Unamera“, einer digitalen Handelsplattform für Agrarprodukte. Die Unamera GmbH ist ein Start-Up-Unternehmen aus Zwickau, das von den Getreidehandelsunternehmen BayWa AG, Getreide AG und ATR Landhandel als Finanzierungspartner unterstützt wird.

Über die Plattform sollen künftig insbesondere Getreide und Ölsaaten zwischen Agrarhandelsunternehmen auf der einen sowie Landwirten und Verarbeitern auf der anderen Seite gehandelt werden.

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Für Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, war bei der Bewertung wichtig, dass die Plattform den Wettbewerb nicht beschränkt. Es dürfe auch nicht zu Preisabsprachen kommen, das Portal darf nicht diskriminierend wirken oder ein Übermaß an Transparenz schaffen. "Besonderes Augenmerk liegt daher regelmäßig auf Art und Umfang des Informationsaustausches, der Gestaltung von „Chinese Walls“ zwischen den Beteiligten, der Veröffentlichung von Marktstatistiken sowie der Offenlegung der Identität der Handelspartner.“

Zur Vermeidung eines kartellrechtswidrigen Informationsflusses muss die bisher bestehende personelle, organisatorische, technische und informatorische Trennung der Handelsplattform von Gesellschaftern gewahrt bleiben. Zudem dürfen im selben Markt tätige Gesellschafter nicht die ihnen nach dem GmbH-Gesetz zustehenden Auskunfts- und Einsichtsrechte ausüben, soweit diese Beschränkung kartellrechtlich erforderlich ist.

Im Hinblick auf die beabsichtigte Veröffentlichung von Marktstatistiken setzt die Offenlegung von Preisen nach Auffassung des Amtes im vorliegenden Fall unter anderem voraus, dass die Daten zu einem Durchschnittspreis aggregiert wurden, in den Preise von mindestens fünf unabhängigen Unternehmen eingegangen sind.

Auf der Plattform treten sowohl Agrarproduzenten als auch Agrarhändler auf. Mit dem Angebot standardisierter Produkte über Getreide und Ölsaaten geht eine gesteigerte Transparenz einher, die Absprachen erleichtern kann, so Mundt weiter. Marktteilnehmer müssten sich als Anbieter und Nachfrager mit einem Kunden-Login registrieren. Die Preise werden zunächst anonym angezeigt. Erst im letzten Schritt vor Vertragsabschluss wird der Vertragspartner offengelegt.

Vor diesem Hintergrund hat das Amt im Rahmen seines Ermessens entschieden, derzeit keine kartellrechtlichen Einwände gegen die Inbetriebnahme der Handelsplattform Unamera zu erheben.

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