In fast allen Bundesländern wird nun nach dem alten Bußgeldkatalog verfahren. Weiterhin gültig bleiben aber die neuen Verhaltensregeln, wie z. B. Abstand beim Überholen von Radfahrern zu halten (s. Meldung: Bußgeldkatalog: Härtere Strafen auch für Treckerfahrer).Erhalten Sie einen Bußgeldbescheid nach neuen Regeln, sollten Sie Einspruch einlegen. Die Frist beträgt zwei Wochen. Haben Sie schon gezahlt, bekommen Sie das Geld nicht wieder. Ist der Führerschein bereits beim Amt, beantragen Sie bei der zuständigen Bußgeldstelle die Herausgabe des Führerscheins.
(Heinz Haarlammert, Polizeihauptkommissar a.D., Ladbergen)