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Campact verliert Gemeinnützigkeit und muss Steuer nachzahlen

Nach dem Netzwerk Attac hat nun auch der Kampagnenverein Campact seine Gemeinnützigkeit verloren. Das hat das Finanzamt Berlin entschieden.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Berliner Finanzamt hat der Nichtregierungsorganisation Campact den Status einer gemeinnützigen Organisation aberkannt. Ende Februar hatte der Bundesfinanzhof schon dem globalisierungskritischen Netzwerk Attac die Gemeinnützigkeit aberkannt.

Zur Begründung teilte die Finanzbehörde mit, dass die Organisation überwiegend allgemeinpolitisch tätig sei. Campact habe Kampagnen zu Themen durchgeführt, die keinem gemeinnützigen Zweck der Abgabenordnung zugeordnet werden könnten. Die Aktionen hätten nichts mit politischer Bildung zu tun gehabt, sondern die Einflussnahme auf diese habe im Vordergrund gestanden. Als Konsequenz kann Campact die Spenden nicht mehr steuerlich absetzen. Vorstand Felix Kolb wertet die Entscheidung denn auch als "ein fatales Zeichen", dass der Einsatz gegen rechts oder für mehr Klimaschutz nicht als gemeinnützig gewertet werde.

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Presseberichten zufolge muss Campact nun für die zurückliegenden Jahre rund 300.000 Euro Schenkungsteuer nachzahlen.

Naturschutzring wittert politische Motivation

Schockiert reagierte am Montag auch der Deutsche Naturschutzring (DNR). Dessen Präsident Kai Niebert glaubt, eine „enorme Rechtsunsicherheit“ zu erkennen. „Dass unserem Mitgliedsverband Campact mit der Gemeinnützigkeit das Herz zivilgesellschaftlichen Handels entrissen wird, war absehbar, ist aber dennoch ein Dammbruch. Wenn Verbände, die Missstände in Umwelt-, Wirtschafts- und Sozialpolitik aufzeigen, nicht gemeinnützig sein sollen, hat die Demokratie ein Problem“, sagte er. Niebert fordert in dem Zusammenhang, die Abgabenordnung zu reformieren, damit solche Vereine weiterhin Missstände in Umwelt-, Wirtschafts- und Sozialpolitik aufzeigen könnten.

Niebert kritisiert, dass es Forderungen aus der Politik gebe, gemeinnützige Organisationen in ihrer Arbeit einzuschränken: „Sei es durch politische Vorstöße zur Aberkennung ihrer Gemeinnützigkeit, durch Diffamierungen, durch Kürzung von Fördermitteln oder durch Einschränkung ihrer Klagebefugnisse. Die Rechtslage ist nicht ausreichend sicher. Einerseits ist die Gemeinnützigkeit von Organisationen, die sich zum Schutz der Umwelt überwiegend politisch betätigen, nicht geklärt, sondern hängt von der Rechtsauslegung der Finanzbehörden ab. Andererseits können tagespolitische Äußerungen zu Themen, die nicht offensichtlich mit den Satzungszwecken verbunden sind, zum Verlust der Gemeinnützigkeit führen.“

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