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Unbrauchbarer Leitfaden

Conzen dankt Bauern für Einsatz in Hochwassergebieten

Noch immer ist das Ausmaß der Schäden in den Flutgebieten nicht abzuschätzen. Betriebe in NRW bekommen auf Antrag 5.000 € als Soforthilfe. Der amtliche Leitfaden zur Verwertung des Aufwuchses fällt bei den Praktikern aber durch.

Lesezeit: 2 Minuten

Von der Unwetterkatastrophe Mitte Juli im Westen Deutschlands sind auch viele landwirtschaftliche Betriebe betroffen. Sehr beeindruckt von der Bereitschaft der Bauern, bei den Aufräumarbeiten unermüdlich zu helfen, zeigt sich Bernhard Conzen, Präsident des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes (RLV).

„Ich danke all denen, die unentgeltlich mit Traktoren, Schüppe und Besen in die betroffenen Regionen gefahren sind und überall dort, wo Menschen in Not waren – nicht nur bei Berufskollegen – geholfen haben. Die Solidarität und Hilfsbereitschaft sind überwältigend. In den vielen Gesprächen, die ich derzeit mit Politik und Medien führe, gibt es ein sehr positives Echo für den selbstlosen Einsatz der Landwirte“, sagte Conzen.

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Auch drei Wochen nach den Überschwemmungsereignissen sei es schwer, das genaue Schadensmaß zu beziffern. Der Bauernpräsident geht davon aus, dass allein die von der Landwirtschaftskammer NRW ermittelten Zahlen mit einem Flächenumfang von 15.000 ha und rund 150 Betriebsstätten eine durchaus realistische erste Abschätzung darstellen. Im ersten Schritt stünden für die Landwirtschaft in NRW rund 10 Mio. € zur Verfügung. Auf Antrag könnten 5.000 € als Soforthilfe je Betriebsstätte geltend gemacht werden. „Wichtig ist, dass wir im Rahmen der nun anstehenden Diskussion um die Wiederaufbauhilfen eine wirksame Unterstützung für diejenigen Betriebe erreichen, die am stärksten betroffen sind“, forderte Conzen.

Nach Informationen des RLV-Präsidenten sind noch immer viele Felder zu nass und könnten auch auf Grund der jüngsten Niederschläge nicht beerntet werden. Im Vordergrund stehe die Frage nach der Verwertung des Aufwuchses. Laut Conzen hat das zuständige Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz entsprechende Empfehlungen erlassen, an denen sich Landwirte und Vermarkter orientieren sollen.

Leider habe das Landesamt aber weder die Landwirtschaftskammer NRW noch den Verband bei der Festlegung der Beurteilungskriterien einbezogen, weshalb der Leitfaden aus Sicht der Praxis teils unvollständig, teils überzogen sei. „Deshalb bedarf es einem engen Austausch und Abstimmung mit unseren Vermarktern. Außerdem haben wir ein durch das Land finanziertes Monitoringprogramm angeregt, bei dem schwerpunktartig auf mögliche Kontaminanten hin untersucht wird“, so Conzen abschließend.

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