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Corona-Ausgangssperre: Darf ich als Landwirt nachts auf die Straße?

Ich war bis 23 Uhr mit der Spritze unterwegs. Mein Mitarbeiter hat mich abgelöst und ich fahre trotz Ausgangssperre mit dem Auto auf der Straße. Was kann passieren?

Lesezeit: 3 Minuten

Frage: Bei uns im Kreis gilt wegen der hohen Coronainfektionszahlen die Ausgangssperre. Ich bewirtschafte Flächen, die 15 km weit entfernt von meiner Hofstelle liegen. Darf ich dann nach 22 Uhr auf den Flächen tätig sein und von dort mit dem Auto nach Hause fahren? Was muss ich bei einer Überprüfung der Polizei an Papieren mitführen, um zu beweisen, dass ich Landwirt bin? Was gilt für Landwirte im Nebenerwerb?

Antwort: Ein Landwirt, der zum Feld fährt und dieses bestellt, darf auch nach 22 Uhr bzw. z.B. 21 Uhr nach Hause fahren.

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Denn im Gesetz steht: Das Verlassen der Wohnung ist bei Vorliegen triftiger Gründe gestattet. Dazu zählt die Ausübung des Berufs. Bbei Polizeikontrollen müssen Sie glaubhaft darlegen können, dass Sie beruflich unterwegs sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie im Haupt- oder Nebenerwerb wirtschaften.

Glaubhaft wird in der Verordnung nicht näher erläutert. Die Polizei ist Hessen sagt beispielsweise, dass sie „nach dem gesunden Menschenverstand“ prüfen werde.

Achten Sie daher auf eine plausible Erklärung Ihrer Situation. Einige Faktoren kann die Polizei direkt überprüfen:

  • Ihre Kleidung, die Sie zum Zeitpunkt der Rückkehr tragen. Wer als Landwirt mit Anzug und Krawatte nach Hause kommt, war nicht auf dem Feld.
  • Ihr Fahrzeug, mit dem Sie unterwegs sind: Wer mit dem Traktor nach Hause fährt, war sicherlich auf dem Feld. Mit dem Auto ist es natürlich schwieriger.
  • Zeugen: Haben Sie zum Beispiel mit einem Mitarbeiter, der nun auf dem Traktor sitzt getauscht? Fahren noch andere Mitarbeiter nach Hause?
  • DasFeld: Sind auf dem Feld frische Spuren? Fährt evtl. Ihr Mitarbeiter noch auf dem Feld?
  • Dokumente: Nützlich wäre es, wenn Sie z.B. einen Grundbuchauszug oder eine Landkarte mit den Einzeichnungen der Grundstücksgrenzen Ihrer Grundstücke mit sich führen.
  • Eventuell haben Sie auch Fotos auf dem Smartphone von der Feldarbeit oder von einer Demo. Die Rückfahrt von der Versammlung bis zurück zum Hof zählt als berufliche Tätigkeit. Fotos sind offiziell keine Urkunden im Sinne des Prozessrechts. Doch hier im Infektionsschutzrecht können auch Fotos überzeugen, insbesondere dann, wenn sie auf dem Smartphone des Landwirts gespeichert sind, welches der Landwirt gerade dabei hat. Ein Smartphone, welches zu Hause herumliegt und erst Tage später vorgezeigt werden kann, nützt nichts.

Erklären Sie auch, warum Sie noch so spät auf dem Feld unterwegs sind und warum die Arbeit nicht aufschiebbar war. Je mehr Beweise Sie mitführen, desto eher glaubt Ihnen der Polizist.

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