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Corona: Empfehlungen für Hofläden

Hofläden dürfen unter Einhaltung von Hygiene-, Mitarbeiter- und Besucherauflagen geöffnet bleiben. Tipps und Empfehlungen erfahren Sie hier.

Lesezeit: 3 Minuten

Hofläden dürfen trotz Corona bundesweit geöffnet bleiben. Allerdings müssen Sie als Hofladenbetreiber Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen einhalten. So dürfen in deutschen Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 10 qm Verkaufsfläche aufhalten, damit der Mindestabstand von 1,5 m gewahrt bleibt. Das geht aus dem aktuell gültigen Beschluss von Bund und Ländern vom 2. November hervor. Die weiteren Vorgaben unterscheiden sich allerdings zwischen den Bundesländern. Weitere Details sind den individuellen Regelungen der Bundesländer zu entnehmen.

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Das anstehende Weihnachtsgeschäft wird in diesem Jahr für Hofläden zu einer besonderen Herausforderung. Der Trend zum Kauf regionaler Lebensmittel hat durch die Corona-Krise an Bedeutung gewonnen. Volle Geschäfte und lange Schlangen an den Theken und Kassen drohen. So können Sie die Kundenströme lenken und entzerren:

  • Bei kühlem und nassem Wetter wollen natürlich viele Kunden in den trockenen Laden. Größere Schirme oder ein Zelt ohne Seitenwände vor Ihrem Laden bieten zumindest Schutz vor Regen.
  • Appellieren Sie über Werbeaktionen an ihre Kunden, die Einkäufe rechtzeitig und außerhalb der Stoßzeiten zu tätigen.
  • Werben Sie für Vorbestellungen von Waren. Prüfen Sie, ob sich für vorbestellte Waren eine Abholstation oder ein Drive-in im Freien einrichten lässt.

Weitere Empfehlungen finden Sie in diesem Beitrag vom Magazin HOFdirekt.

Tipps für Kassenarbeitsplätze

Die höchste Anzahl an Kundenkontakten findet an der Kasse statt. Hier hat daher die Wahrung der erforderlichen Mindestabstände (in alle Richtungen) Priorität. Tipps von der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik: Kunden solltennur zum Bezahlen an die Kassen kommen. Durch farbige Markierungen am Anfang (Auflegen der Waren) und am Ende (Einräumen in den Einkaufswagen) des Kassenbandes zeigen den Kunden den Mindestabstand an. In dem Bereich zwischen den Markierungen sollen sich die Kunden dann nur einzeln und nur beim eigentlichen Kassiervorgang aufhalten.

Tipps für Bedientheken

Durch Plexiglasscheiben oder abgehängte Folien an Bedientheken können Sie Ihre Mitarbeiter hinter der Theke vor Tröpfchen schützenAuch durch bauliche Barrieren oder farbige Bodenmarkierungen vor den Bedientheken können Sie den Aufenthaltsbereich der Kunden so kennzeichnen, dass sowohl der Abstand zu den Beschäftigten als auch der Kunden untereinander das Mindestmaß von 1,5 m nicht unterschreitet. Im Bereich vor der Theke sollten sich immer nur die Kunden aufhalten, die gerade bedient werden. Der Mindestabstand müssen auch die Beschäftigten untereinander einhalten. Wenn dies durch bauliche oder organisatorische Maßnahmen wie Abtrennungen, oder Zugangsregelungen nicht sicher erreicht werden kann, greift die Forderung nach Mund-Nasen-Bedeckungen.

Für die Arbeit an Bedientheken, z. B. Frischetheken, sind die bereits vorhandenen Anforderungen und Maßnahmen zur Hygiene und zum Hautschutz weiterhin gültig und ausreichend.

Hinweisschilder anbringen

  • Machen Sie Ihre Kunden auf die geltenden Hygiene- und Abstandsregeln aufmerksam. Erinnern Sie Ihre Kunden mit einem Hinweis im Eingangsbereich, die Abstandsregeln, das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung und die Händehygiene einzuhalten.
  • Außerdem empfehlenswert sind Hinweisschilder zu den geltenden Hygieneregeln im Hofladen. Vorlagen für Aushänge für Kassen und Bedientheken finden Sie bei der Berufsgenossenschaft für Handel und Warenlogistik.
  • Einige „Best Practise“ Beispiele für den Handel (z. B. Bodenmarkierungen an der Kasse, Theke mit Plexiglas, Warenausgabe für Risikogruppen) können Sie hierherunterladen.

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