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Arbeitsbedingungen

Daten zu Werkverträgen in der Fleischwirtschaft lückenhaft

Die Bundesregierung weiß nicht, ob sich die Arbeitsbedingungen von Kernbeschäftigten und Leiharbeitern in den Schlachtbetrieben unterscheiden.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Bundesagrarministerium und das Bundesarbeitsministerium konzipieren derzeit eine gemeinsame Studie über die Einhaltung arbeitsrechtlicher Regelungen in der Fleischwirtschaft. Dabei musste die Bundesregierung erneut einräumen, keine Kenntnis darüber zu haben, ob die Arbeitsbedingungen von eigenen Kernbeschäftigten und Randbelegschaften in der Fleischindustrie stark voneinander abweichen.

Der Branchenmonitor weise diese Aussage in den Jahren nach 2017 nicht mehr auf, heißt es zur Begründung. Das Arbeitsschutzrecht fordere aber ein gleichwertiges Arbeitsschutzniveau für alle Mitarbeiter. Auch für arbeitsrechtliche Regelungen gelte, dass diese grundsätzlich unabhängig davon seien, ob es sich um Arbeitnehmer der „Kernbelegschaft" oder der „Randbelegschaft" handele, betont die Regierung. Sie weist auch darauf hin, dass keine Statistik existiere, die Auskunft darüber gebe, wie viele Arbeitskräfte eines Werkvertragsunternehmens bei einem anderen Unternehmen der Fleischwirtschaft tätig seien.

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Um Scheinwerkverträge aufzudecken, überprüfe die Deutsche Rentenversicherung bei allen Arbeitgebern, ob es sich um abhängige Beschäftigte oder tatsächlich um selbstständige Tätigkeiten handele. Dies geschehe allerdings nur stichprobenartig. Auch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) führe Überprüfungen durch.

Die Bundesregierung verwies darauf, dass der Bundesagentur für Arbeit (BA) zufolge die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in der Wirtschaftsgruppe „Schlachten und Fleischverarbeitung“ von 2015 bis 2019 um 8,0 % auf 165 670 Personen zugenommen habe. Bei den ausschließlich geringfügig Beschäftigten sei im gleichen Zeitraum eine Abnahme um 13,2 % auf 23 800 Mitarbeiter festzustellen.

Auch die Regelungen im Gesetz zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch) zeigen der Regierung zufolge erste positive Wirkungen. Laut Hinweisen der Berufsgenossenschaft habe sich in der gesetzlichen Unfallversicherung die Zahlungsmoral der fleischwirtschaftlichen Dienstleistungsunternehmen in den Jahren 2017 und 2018 gegenüber dem Zeitraum von 2014 bis 2016 signifikant verbessert. Belastbare Zahlen lägen aber noch nicht vor.

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