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DBV kritisiert Umgang mit Studie zu Feinstaub-Emissionen in der Landwirtschaft

„Solche spekulativen Hochrechnungen sind hochgradig unseriös“, kommentiert DBV-Präsident Joachim Rukwied die Vorwürfe des Mainzer Max-Planck-Instituts für Chemie.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Deutsche Bauernverband (DBV) kritisiert den Umgang mit einer bisher unveröffentlichten Studie des Mainzer Max-Planck-Instituts für Chemie, die die Landwirtschaft als Hauptverursacher von Feinstaubemissionen darstellt und für 45 % von insgesamt 120.000 Todesfällen durch Feinstaub verantwortlich macht.

„Solche spekulativen Hochrechnungen sind hochgradig unseriös“, betont DBV-Präsident Joachim Rukwied. Die Studie habe noch nicht einmal das wissenschaftliche Review-Verfahren durchlaufen und zitiere im Wesentlichen eigene Hochrechnungen und Schätzungen der Autoren. „Das Vorgehen bei der medialen Verwertung der unfertigen Studie zielt zudem nur auf Effekthascherei und unterläuft wissenschaftliche Standards", so Rukwied.

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Der dargestellte Zusammenhang zwischen Feinstaub und vorzeitigen Todesfällen beruht auf Modellrechnungen, die in der Fachwelt auf erhebliche Zweifel stoßen. Beanstandet wird insbesondere der Eindruck monokausaler Zusammenhänge zwischen Feinstaub und vorzeitigen Todesfällen. Rückschlüsse auf direkte Todesfälle sind nicht möglich und nicht zulässig. Zudem existieren keine gesicherten wissenschaftlichen Aussagen zum Umfang, in dem Ammoniak zur so genannten sekundären Feinstaubbildung beiträgt, zumal diese immer von regionalen Bedingungen und Bindungspartnern in der Luft abhängig ist.

Die deutschen Bauern arbeiten seit Jahren am Thema Luftreinhaltung und Emissionsminderung. Nach Angaben des Umweltbundesamtes (UBA) ist die Landwirtschaft für rund 12% der direkten Feinstaubemissionen (PM2,5 und PM10), beispielsweise durch Bodenbearbeitung und Ernte, verantwortlich. Die Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft, aus denen sich indirekt Feinstaub bilden kann, konnten seit 1990 bereits um 11% reduziert werden. Nach Prognosen wird das auf europäischer Ebene für das Jahr 2020 für Deutschland vorgesehene Reduktionsziel für Ammoniak in Höhe von 5 % gegenüber 2005 mit den bereits verabschiedeten Regelungen des neuen Düngerechts erreicht.

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