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Deutsche Umwelthilfe verklagt Bundesregierung wegen zu viel Ammoniak in der Luft

Der Umweltschutzverein Deutsche Umwelthilfe meint, die Bundesregierung setze die Minderungsvorgaben von Luftschadstoffen nicht um, um große Industrieunternehmen und der Agrarlobby entgegenzukommen.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) klagt auf Änderung des nationalen Luftreinhalteprogramms (NLRP) zur wirksamen und sicheren Minderung mehrerer gesundheitsschädlicher Luftschadstoffe. Die am 20. Mai 2020 eingereichte Klage liegt dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vor und richtet sich gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesregierung.

Deutschland verfehlt nach Ansicht der Umweltschützer mit seinem aktuellen Maßnahmenplan die verbindlichen EU-Vorgaben zur Minderung der Luftschadstoffe Ammoniak (NH3), Feinstaub (PM2,5), Stickoxide (NOx) und Schwefeldioxid (SO2) deutlich. Das NLRP soll die Einhaltung der europäischen NEC-Richtlinie (National Emission Ceilings Directive) sicherstellen. Strengere Maßnahmen brauche es vor allem in den Sektoren Verkehr, Kohle- und Holzfeuerung sowie bei der Tierhaltung.

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Die DUH kritisiert neben unzureichenden Maßnahmen die fehlerhaften Emissionsprognosen im NLRP. Denn die Grundlage für die vorhergesagte Emissionsminderung der nächsten zehn Jahre sei der deutlich überholte und zu optimistische Projektionsbericht der Bundesregierung von 2017, wie es in einer Pressemitteilung heißt. Weiterhin berufe sich der Plan auf Instrumente, deren verbindliche Umsetzung längst nicht ausgemachte Sache seien, wie die Verzögerung des Kohleausstiegsgesetzes beispielhaft deutlich macht. Dies gelte in ähnlicher Weise auch für andere Sektoren, etwa die Landwirtschaft. „Der NLRP ist nicht geeignet, um die Minderungsziele für das Jahr 2030 im Vergleich zu 2005 für Feinstaub (43 Prozent), Stickoxide (65 Prozent), Ammoniak (29 Prozent) und Schwefeldioxid (58 Prozent) einzuhalten“, sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

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