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DLG Wintertagung: Landverkauf um Vermögen zu sichern in schwierigen Zeiten

Was mache ich, wenn ich meine Schulden nicht mehr bezahlen kann? Für manche bleibt als letzte Alternative nur der Landverkauf bzw. der Verkauf des gesamten Betriebes...

Lesezeit: 3 Minuten

Was mache ich, wenn ich meine Schulden nicht mehr bezahlen kann? Diese Frage stellt sich angesichts der aktuellen Lage mit zwei Dürrejahren im Gepäck und nur mäßigen Preisen zumindest im Ackerbau und der Milchviehhaltung mancher Landwirt. Für manche bleibt als letzte Alternative nur der Landverkauf bzw. der Verkauf des gesamten Betriebes, um die Schulden zu tilgen.

Dr. Frederick Volckens von der BB Göttingen GmbH und Dr. Richard Moser von der Steuerberatungsgesellschaft Moser und Collegen stellten den Weg des (Teil-)Verkaufes eines landwirtschaftlichen Betriebes vor.

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„Die Alarmglocken der Landwirte müssen schrillen, wenn diese langfristig ihren Kapitaldienst nicht mehr erfüllen können“, erklärte Volckens. Dann steigen jährlich die Schulden durch die nicht geleistete Tilgung.

Dann gibt es zwei Wege aus der Krise. Zum einen die Umschuldung. „Sie müssen zur Bank gehen und eine Streckung der Tilgung vereinbaren“, sagt Volckens. Als weitere Möglichkeit nannte er den Verkauf von Flächen. „Noch heute ist der Flächenverkauf mit großem Schamgefühl behaftet. Doch durch die Wertsteigerung der Fläche in den letzten Jahren ist es wirtschaftlich eine absolut sinnvolle Entscheidung“, sagt Volckens.

Außerdem sei es durchaus möglich, dass die Preise vom Land, gerade in trocknen Regionen, wieder sinken glaubt Volckens. So kann man trotz des Landverkaufs eine Erhöhung des Vermögens erzielen.

Volckens zeigte anhand eines Beispiels, was der Flächenverkauf unter dem Strich bringt. Vor dem Verkauf hat der Landwirt knapp 90.000 € Verlust im Jahr, weil er seine Schulden nicht bezahlen kann.

Nach dem Verkauf der Fläche hat er bei der Bank keine Schulden mehr stehen.

6b Reinvestition: Kauf von Flächen des Ehepartners möglich

„Steuerlich löst der Verkauf von Flächen einen Veräußerungsgewinn aus“, erklärt Dr. Richard Moser. Der Grund: Flächen, die vor 1970 gekauft wurden oder Flächen aus den neuen Bundesländern haben einen geringen Buchwert. Die Differenz zwischen Buchwert und Verkaufswert muss der Verkäufer dann versteuern! Allerdings gibt es über die 6b Rücklage, den Gewinn aus dem Verkauf von Grund und Boden in verschiedene Wirtschaftsgüter investieren. Das sind Grund und Boden, Gebäude sowie Aufwuchs auf Grund und Boden, also Wald. Dabei müssen die gekauften Güter nicht zu dem Betrieb des Betriebsleiters gehören, von dem er das Land verkauft hat. Hat er z. B. einen Betrieb in Niedersachsen, von dem er Land verkauft hat, kann er im Osten wieder Land kaufen. Auch ist es möglich, Flächen des Ehepartners oder der Kinder zu kaufen und das als Reinvestition geltend zu machen.

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