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Neue Kassenbon-Pflicht

Edeka und Netto führen umweltfreundliches Thermopapier ein

Ab dem 1. Januar 2020 gilt eine gesetzliche „Belegerteilungspflicht“. Dann muss jeder Kunde im Laden einen Bon erhalten. Für die Umwelt ein Problem. Edeka setzt daher jetzt auf neues Papier.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Edeka-Verbund führt nach und nach besonders umweltfreundliches Thermopapier für seine Kassenbons ein – ohne chemische Farbentwickler und daher recycelbar. Edeka und Netto Marken-Discount sind damit der erste große Lebensmittelhändler bzw. erste Discounter in Deutschland, die diese Umstellung vornehmen.

Bei dem neuen Kassenrollenpapier handelt es sich um umweltfreundliches, FSC-zertifiziertes Thermopapier mit einer charakteristischen blau-grauen Farbe: Blue4est, so der Produktname, setzt zwar auch auf Wärme, um auf der Kassenrolle das Schriftbild erscheinen zu lassen. Dem liegt jedoch eine rein physikalische und keine chemische Reaktion zugrunde, teilt das Unternehmen mit. Daher würden keinerlei Chemikalien für die Farbentwicklung verwendet.

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Selbst der direkte Kontakt des „blauen“ Thermopapiers mit Lebensmitteln – beispielsweise in der Einkaufstasche – sei völlig unbedenklich. Die neuen Kassenbons würden auch nicht mehr verblassen, wenn sie Licht oder Feuchtigkeit ausgesetzt werden. Sie seien daher beständig und bei Bedarf langlebig, etwa für Dokumentationszwecke, heißt es. Die Kassenbons aus blauem Thermopapier können aufgrund ihrer Umweltverträglichkeit auch einfach im Altpapier entsorgt und recycelt werden.

Hintergrund: Neue Belegerteilungspflicht

Dies gewinnt vor dem Hintergrund der ab dem 1. Januar 2020 geltenden gesetzlichen „Belegerteilungspflicht“ besondere Bedeutung: Dann muss jeder Kunde einen Bon erhalten. Derzeit verzichtet ein Teil der Kunden auch auf Kassenbons, um unnötige Ausdrucke zu vermeiden.

In kleineren Märkten von Edeka werden Bons derzeit vielfach nur auf Kundenwunsch ausgedruckt. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass zum Beispiel keine Garantiewaren, virtuellen Telefonkarten oder abgewogene Produkte gekauft wurden und keine Kartenzahlung genutzt wurde. Denn grundsätzlich erhält der Kunde einen Kassenbon als Quittung und Garantiebeleg. Er erhält so die Summe der jeweiligen Einkäufe als Einzelposten und kann sie nachvollziehen und kontrollieren. Nur so sind rechtlich gesehen – auch nachträgliche – Reklamationen möglich oder eventuell die Rückgabe eines Produktes.

Die Kassenzettelpflicht sorgt unterdessen weiter für viel Frust. Mehr hier etwas beim Spiegel:

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