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Herdenschutz

Erweiterte Antragsfrist und Grenzziehung beim Bundesprogramm Wolf

Die Antragsfrist für das Bundesprogramm Wolf für Wanderschäfer ist bis zum 10.Oktober verlängert worden. Auch bei der Flächenbegrenzung gab es eine Änderung.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat den Vorschlag der Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände (VDL) aufgegriffen. So wird im Bundesprogramm Wolf die Antragsfrist ausgedehnt wie auch die Grenzziehung verändert, um den betroffenen Wanderschäfern die vollständige Nutzung der zur Verfügung stehenden Mittel für den Herdenschutz zu ermöglichen. Dies teilte Staatssekretär Dr. Hermann Onko Aeikens dem VDL-Vorsitzenden Alfons Gimber bei seinem Antrittsbesuch am 16. September in Berlin mit.

Das Bundesprogramm Wolf – die Antragsfrist lief zum 31. August 2019 aus – wurde vom 16. September bis zum 10. Oktober verlängert. Ferner wird die Grenze von bislang höchstens 40 auf höchstens 60 ha große, im Eigentum befindliche oder gepachtete, beihilfefähige Grünland- oder Dauergrünlandfläche angehoben. Die VDL hatte sich dafür eingesetzt, so VDL-Vorsitzende, dass die nicht abgerufenen Mittel nicht verloren gehen, sondern die Antragsfrist verlängert und gleichzeitig die ha-Grenze auf 60 angehoben wird.

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Hintergrund

Das Bundesprogramm Wolf konnten Wanderschäfer einmalig für das Haushaltsjahr 2019 für Maßnahmen zum Schutz von Herden vor dem Wolf eine Förderung von 36 Euro je Schaf pauschal in Wolfs- oder Wolfspräventionsgebieten beantragen. Nach einer ersten überschlägigen Prüfung der Eingänge der Anträge stellte das BMEL fest, dass es offensichtlich eine Reihe Wanderschäfer gibt, die aufgrund ihres Flächenzuschnitts nicht von der derzeitigen Richtlinie erfasst wurden. Aufgrund der vergleichbaren Problemsituation dieser Betriebe wurde die Richtlinie in ihrem Flächenbezug angepasst.

Die Abwicklung und Umsetzung der Förderrichtlinie erfolgt durch die Bundesanstalt für Landschaft und Ernährung (BLE). Zur den Antragsunterlagen finden Sie hier.

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