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EU-Bürgerinitiative verlangt Stopp von Pferdeschlachtungen

Tierschützer dürfen nun Unterschriften für ein Verbot der Pferdeschlachtung und der Verarbeitung von Pferdeprodukten sammeln. Auch die Arbeit mit Pferden würden sie gerne verbieten.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Tierschützer in Europa haben sich jetzt auch ein Ende der Verarbeitung beziehungsweise des Konsums von Pferdefleisch auf die Fahnen geschrieben. Für die Europäische Bürgerinitiative (EBI) „Schluss mit der Schlachtung von Pferden“ gab es grünes Licht von der EU-Kommission.

Dabei drängen die Organisatoren nicht nur auf ein Verbot der Schlachtung; auch die Zucht und Ausfuhr von Pferden zur Herstellung von Fellen, Leder und Fleisch sowie zur Herstellung von Arzneimitteln oder anderen Stoffen sollen untersagt werden. Da soll auch für den Langstreckentransport von Schlachtpferden gelten.

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Schließlich sollen die Tiere „vor übermäßiger Arbeit oder hartem Training“ geschützt werden.

Aktuell: Wasser auf die Mühlen der Gegner schüttet ein aktueller Fall vom Montag: Bei den Dreharbeiten zur zweiten Staffel der bei Amazon Prime Video laufenden Serie „Der Herr der Ringe: Die Ringe der Macht“ ist ein Pferd gestorben. Sowohl ein Tierarzt als auch ein Vertreter von American Humane seien am Set gewesen. Eine unabhängige Untersuchung habe ergeben, dass das Pferd an Herzversagen gestorben sei. Empört reagierte Peta. Die Tierrechtler fordern, generell auf Lebewesen in Filmen zu verzichten und stattdessen Animationen einzusetzen.

Wie läuft das jetzt ab?

Nach der jetzt erfolgten Registrierung durch die EU-Kommission haben die Initiatoren sechs Monate Zeit, mit der Sammlung von Unterschriften zu starten. Wenn eine EBI innerhalb eines Jahres eine Million an Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten erhält, muss die Kommission darauf reagieren.

Die Brüsseler Behörde kann aber entscheiden, ob sie der Initiative nachkommen will oder nicht. Die Entscheidung muss aber in jedem Fall begründet werden.

Der Beschluss der Kommission, die EBI zu registrieren, ist rein formeller Natur. Er greift den rechtlichen und politischen Schlussfolgerungen der Kommission zu der Initiative und möglichen Maßnahmen, die sich daraus ergeben, nicht vor.

Eine inhaltliche Prüfung der Forderungen hat die EU-Kommission noch nicht vorgenommen. Betont wird von ihr, dass der Inhalt der Initiative nur die Ansichten der Organisatoren widerspiegle. Keinesfalls dürfe die Registrierung der EBI als Ausdruck einer Vorfestlegung betrachtet werden, so die Kommission.

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