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Landwirtsfamilien helfen

Flüchtlinge aus der Ukraine aufnehmen: Die wichtigsten Fakten

Die Hilfsbereitschaft für ukrainische Flüchtlinge ist riesig. Manche Landwirte haben schon, andere wollen gerne Wohnraum zur Verfügung stellen.

Lesezeit: 2 Minuten

Landwirte können sich mit ihrem Angebot bei ihrer Kommune vor Ort melden oder sich z. B auf der Plattform „unterkunft-ukraine.de“ registrieren lassen. Auch der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband sammelt Angebote aus seinem Mitgliedsgebiet und gibt diese gebündelt an die Kommunen weiter.

Status Kriegsflüchtling: Eingereiste ukrainische Flüchtlinge müssen sich nach der Einreise nicht zwingend sofort behördlich anmelden, da sie i.d.R. ohnehin für 90 Tage einen Touristenstatus haben. Dennoch empfiehlt es sich, dass Flüchtlinge sich nach Ankunft bei einer zentraler Aufnahmestelle oder Ausländerbehörde registrieren lassen, weil sie nur dann den Schutzstatus als Kriegsflüchtlinge bekommen. Die Flüchtlinge haben damit Krankenversicherungsschutz sowie Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz, müssen aber kein Asylverfahren durchlaufen. Der Flüchtlingsstatus gilt für zunächst ein Jahr und ist auf drei Jahre verlängerbar.

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Wohnen: Flüchtlinge aus der Ukraine dürfen ihren Wohnort frei wählen. Dennoch ist es meist sinnvoll, dass die Wohnungsvermittlung durch erfahrende Helfer von Kommunen, Hilfsorganisationen oder Vereinen begleitet wird. Außerdem wichtig: Unbegleitete Kinder und Jugendliche dürfen Sie nicht ohne weiteres aufnehmen, Sie müssen das Jugendamt einschalten. Sinnvoll und auch üblich ist es, für die Unterbringung von Flüchtlingen einen Mietvertrag mit der Gemeinde abzuschließen. Das hilft von vornherein, Ärger zu vermeiden. Wohneigentümer können aber auch mit dem Flüchtling selbst einen Mietvertrag abschließen. Bei der Miete unterstützt der Staat, soweit die Kriegsflüchtlinge die Kosten nicht aus eigenen Mitteln zahlen können.

Corona-Impfung nachholen: Die Ukraine ist kein Hochrisikogebiet mehr, deshalb müssen Flüchtlinge sich nicht mehr gesondert anmelden oder eine Quarantäne einhalten. Oft steht jedoch eine (neue) Covid-Impfung an, entweder weil die Flüchtlinge nicht geimpft sind oder weil sie mit einem in der EU nicht zugelassenen Impfstoff geimpft wurden.

Arbeiten soll möglich sein: Mit dem Status Kriegsflüchtling ist die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit möglich, ein Beschäftigungsverhältnis kann im Ermessenswege erlaubt werden.

Bei aller Hilfsbereitschaft: Überlegen Sie gut, ob Sie die voraussichtlich oft monatelange oder längere Unterbringung der vielfach hochbelasteten Flüchtlingen tatsächlich leisten können.

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