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Frankreich: Haftstrafen im Pferdefleisch-Skandal

2013 machte ein Pferdefleischskandal europaweit Furore. Jetzt sind die Urteile gefallen. Verbraucherschützer sind damit aber sehr unzufrieden.

Lesezeit: 2 Minuten

Im Verfahren im Zusammenhang mit dem im Jahr 2013 bekanntgewordenen Skandal um nicht deklariertes Pferdefleisch in Fertiggerichten sind jetzt erste Urteile gesprochen worden. Das Pariser Landgericht verurteilte die Angeklagten in der vorvergangenen Woche wegen Betruges zu Gefängnisstrafen.

Der damalige Leiter des Fleischverarbeiters Spanghero wurde zu zwei Jahren Haft verurteilt, von denen 18 Monate zur Bewährung ausgesetzt sind. Er darf zudem zwei Jahre nicht in der französischen Fleischbranche arbeiten; außerdem werden 100 000 Euro von seinem Vermögen beschlagnahmt. Noch nicht entschieden ist, ob der ehemalige Unternehmensleiter nochmal hinter Gitter muss, da er bereits einige Monate in Untersuchungshaft verbracht hat.

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Der zweite zentrale Akteur des Skandals, ein niederländischer Fleischhändler, wurde zu zwei Jahren Haft verurteilt und in Frankreich mit einem Berufsverbot belegt. Der Niederländer ist in seiner Heimat bereits wegen ähnlicher Delikte vorbestraft. Zudem steht seine Organisation im Zentrum der Ermittlungen um den Handel mit illegalem Pferdefleisch, bei denen im Juli 2017 insgesamt 66 Personen in Spanien und Belgien verhaftet worden waren. Die Stellvertreter der beiden Hauptangeklagten wurden jeweils zu einem Jahr Gefängnis verurteilt und ihre Strafen zur Bewährung ausgesetzt.

Die als Nebenkläger aufgetretene Verbraucherschutzorganisation „UFC-Que Choisir“ bezeichnete die verhängten Strafen angesichts des Umfangs des Skandals als „äußerst bescheiden“. Den Verbraucherschützern wurden statt der geforderten 300 000 Euro lediglich 5 000 Euro Schadenersatz zugesprochen.

Verschiedene geschädigte Hersteller und Handelsketten sollen laut UFC eine symbolische Entschädigung von 1 Euro erhalten. Dem mittlerweile in Konkurs gegangenen Lebensmittelhersteller Tavola stehen 110 883 Euro Entschädigung zu; der Verband der Rinderhalter (FNB) soll 5 000 Euro erhalten. Das Urteil des Pariser Gerichts ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Anfang 2013 war zuerst in Großbritannien und Irland nicht deklariertes Pferdefleisch in Fertiggerichten nachgewiesen worden. In den darauffolgenden Wochen hatte der Skandal immer weitere Kreise gezogen; laut „UFC-Que Choisir“ wurden zwischen Februar 2012 und Februar 2013 mehr als 750 t Fleisch umdeklariert.

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