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Betrug

Frankreich: Kartellstrafen gegen Fleischwarenhersteller verhängt

Wegen Kartellabsprachen sowohl beim Rohstoffeinkauf wie auch bei der Vermarktung der Produkte müssen insgesamt zwölf französische Unternehmen zusammen mehr als 90 Mio. € zahlen.

Lesezeit: 3 Minuten

In Frankreich hat das Kartellamt Strafzahlungen gegen mehrere Fleischwarenhersteller verhängt. Wie die Behörde mitteilte, wurden insgesamt zwölf Unternehmen mit Geldbußen von zusammen 93,0 Mio € belegt.

Mit rund 35,5 Mio € droht der Genossenschaft Cooperl die höchste Strafe, gefolgt von der Einzelhandelsgruppe „Les Mousquetaires“ mit 31,8 Mio €. Gegen den Lebensmittelhersteller Fleury Michon wurde eine Geldbuße von 14,8 Mio € verhängt, und das genossenschaftliche Einzelhandelsunternehmen Coop soll 6,0 Mio € zahlen.

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Nach Angaben der Wettbewerbshüter betraf das Kartell sowohl den vorgelagerten Bereich, also die Einkaufskonditionen bei den Schlachthöfen, wie auch die Verkäufe an den Lebensmitteleinzelhandel. Die betroffenen Unternehmen hätten sich abgesprochen, um ihre Rohstoffe billig bei den Schlachtunternehmen einzukaufen, und sich außerdem auf Preise bei der Vermarktung ihrer Produkte verständigt.

Betroffen gewesen sei eine sehr große Zahl von Lebensmitteln des täglichen Bedarfs, darunter verschiedene Schinken und Wurstwaren. Die Absprachen haben dem Kartellamt zufolge „schwerwiegende Auswirkungen“ gehabt. Beim Einkauf der Rohstoffe hätten die Kartellmitglieder in Echtzeit Kontakt gehalten und versucht, einen vorher verabredeten Preisrahmen durchzusetzen. Sobald dies bei zwei größeren Schlachtunternehmen gelungen sei, seien diese Abschlüsse als Basis für die Verhandlungen in der folgenden Woche herangezogen worden. Auch beim Verkauf der Erzeugnisse haben sich die Kartellmitglieder laut der Behörde im Vorfeld auf Preise geeinigt.

Konkurrenten schwächen?

Die von den höchsten Strafzahlungen bedrohten Unternehmen haben unterdessen alle angekündigt, Rechtsmittel gegen die Bußgelder einzulegen. Cooperl wies sämtliche Anschuldigungen zurück und erklärte, die Entscheidung der Behörde beruhe auf falschen und verleumderischen Anschuldigungen, die ein Konkurrent erhoben habe.

Nach Ansicht der Genossenschaft, die zu den größten Schweineerzeugern des Landes zählt, aber auch in der Vermarktung und Verarbeitung tätig ist, will der Wettbewerber Campofrio nach der Übernahme durch ein chinesisches Unternehmen das französische Wettbewerbsrecht nutzen, um seine Konkurrenten zu schwächen.

Laut Kartellamt hat Campofrio wie auch die Coop-Gruppe eine Kronzeugenregelung beantragt. Campofrio soll demnach allerdings trotzdem 1,0 Mio € zahlen, da das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Kooperation nicht in vollem Umfang nachgekommen sei. Coop profitiere hingegen von einer Regelung, die Erleichterungen auch für weitere „Kronzeugen“ vorsehe.

Tierhalter entschädigen

Der kleinere Landwirtschaftsverband Coordination Rurale (CR) forderte die Kartellbehörde auf, ihre Untersuchungen fortzuführen und eine Schätzung der Verluste für die Tierhalter zu erstellen.

Angesichts der Marktposition der beteiligten Unternehmen habe das Kartell zwangsläufig Auswirkungen auf den Kaufpreis der Tiere gehabt. Die Geldstrafen sollten daher zumindest teilweise an die Tierhalter ausgezahlt werden.

Scharfe Kritik äußerte der CR an Cooperl. Die Genossenschaft habe ihr Gründungsprinzip missachtet und ohne Rücksicht auf ihre Mitglieder nach rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten agiert. Die Mitglieder seien somit doppelt gestraft, nämlich durch die niedrigeren Erzeugerpreise und die Strafzahlungen. Der Verband legte allen Genossen nahe, sofort den Rücktritt des Vorstands zu fordern.

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