Die französische Regierung hat den Mutterschutz für selbstständige Frauen und damit auch einen Teil der Landwirtinnen verbessert und an die Regelungen für Angestellte angepasst. Wie das Pariser Landwirtschaftsministerium mitteilte, wurde die Mindestdauer der Entgeltersatzleistungen im Mutterschutz von zwei auf acht Wochen verlängert; vorgesehen seien mindestens 14 Tage vor und mindestens sechs Wochen nach der Geburt.
Zusätzlich zur Ersatzleistung für den Ausfall der Arbeitskraft werde Betriebsleiterinnen, die nicht vertreten werden könnten, ein Tagegeld in Höhe von 55,51 Euro pro Tag gezahlt. Mit der Angleichung der Regelungen für Selbstständige an die Vorgaben für Angestellte setzt die Regierung ein Wahlversprechen von Staatspräsident Emmanuel Macron um.
Zuvor waren die Entgeltersatzleistungen im Mutterschutz auch im landwirtschaftlichen Bereich den angestellten Arbeitnehmerinnen vorbehalten; den selbstständigen Müttern wurde nur im Rahmen einer Kompensation durch die landwirtschaftliche Krankenversicherung (AMEXA) unter die Arme gegriffen.