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Tierrechtler siegen

Französische Sondereinheit gegen Stalleinbrecher und Diebe unzulässig

Nachdem auf Frankreichs Höfen Vadalismus, Stalleinbrüche und Maschinendiebstahl überhand nahmen, hatte die Regierung eine Sondereinheit ins Leben gerufen. Tierrechtler blockieren sie nun juristisch.

Lesezeit: 2 Minuten

Die französische Regierung muss den Auftrag der Sondereinheit "Demeter" der Gendarmerie Nationale, die zur Bekämpfung von gegen Landwirte gerichteter Kriminalität gegründet wurde, überarbeiten. Das hat das Verwaltungsgericht in Paris entschieden.

Die Richter gaben damit einer Klage der Tierrechtsorganisation L214 statt. Für die Prävention und Verfolgung von ideologischen Aktionen gegen den Agrarsektor durch die Gendarmerie gebe es keine Rechtsgrundlage, hieß es zur Begründung. Das Innenministerium muss nun dafür sorgen, dass die entsprechenden Aktivitäten der Sondereinheit innerhalb von zwei Monaten eingestellt werden.

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Einheit erfolgreich gegen Diebstähle

Innenminister Gérald Darmanin und Landwirtschaftsminister Julien Denormandie nahmen das Urteil zur Kenntnis und kündigten an, den Auftrag der Sondereinheit zu überarbeiten. Zugleich verwiesen die Minister auf die „guten Ergebnisse“ der Ermittler. Die Fahrzeugdiebstähle aus landwirtschaftlichen Betrieben seien 2021 um 8 % und die Sachbeschädigungen um 7 % zurückgegangen.

Zudem sei ein wichtiger Schlag gegen ein internationales Netzwerk gelungen, dass sich auf den Diebstahl von landwirtschaftlichen Navigationsgeräten spezialisiert habe. Die Umweltorganisation Générations Futures bedauerte, dass das Gericht letztlich nicht der Einschätzung des Berichterstatters gefolgt sei, der eine Auflösung der Sondereinheit befürwortet habe. Eine Demokratie dürfe keine Druck- und Nötigungskulissen gegen Umwelt- und Gesundheitsorganisationen aufbauen.

Einschüchterung als Einzelfall

Die Sondereinheit war seit ihrer Gründung im Jahr 2019 von zahlreichen Verbänden und Organisationen vor allem als Instrument verstanden worden, um gegen Kritiker der „industriellen Landwirtschaft“ und des französischen Bauernverbandes (FNSEA) vorzugehen. Bei der ersten Anhörung zum Verfahren vor dem Pariser Veraltungsgericht hatte das Innenministerium eingeräumt, dass es zu Beginn möglicherweise zu „Übereifer“ gekommen sei. Die von den Gegnern geltend gemachten Fälle von Einschüchterung würden jedoch Einzelfälle bleiben.

Nach Angaben von Générations Futures hatten die Beamten unter anderem den Vorsitzenden eines gegenüber dem Pflanzenschutz kritischen Vereins aufgesucht und lange befragt, ein Vorbereitungstreffen zu einer Aktionswoche gegen übermäßigen Pflanzenschutzmitteleinsatz überwacht und den Juristen einer Gewässerschutzorganisation vorgeladen, weil er sich in einem Interview gegen den Bau von Gewächshäusern ausgesprochen hatte.

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