Urteil

Freispruch: Almbäuerin muss nach Kuhangriff kein Schmerzensgeld zahlen

Wer in den Bergen wandert und auf Almen mit Rindern geht, ist selbst für seine Sicherheit verantwortlich. Das hat das Oberlandesgericht München klargestellt.

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Nach dem Angriff einer jungen Kuh auf einer Alm beim Tegernsee erhält eine Wanderin keinen Schadenersatz und kein Schmerzensgeld. Dies entschied am Donnerstag ein Zivilsenat des Oberlandesgerichts München (OLG). Die Almbäuerin ist nach Ansicht der Richter nicht für die Attacke des Rindes verantwortlich (Az. 1 U 724/22).

Die Wanderin hatte die Almbäuerin verklagt, weil sie auf einem Weg in den Bergen plötzlich von der Kuh zu Boden gestoßen worden sei, meldet die dpa. Die Klägerin berichtete von einem großen Bluterguss und Schmerzen. Sie verlangte 6.000 € von der Rinderhalterin.

Das Landgericht München hatte noch entschieden, dass grundsätzlich die Klage gerechtfertigt sei, so die dpa weiter. Dieser Ansicht widersprach allerdings der OLG-Senat. Dieser ging nicht davon aus, dass die Bäuerin durch das Belassen eines Kalbes in der Herde eine Gefahrensituation geschaffen habe und somit für die Unruhe der Tiere verantwortlich sei. Die Klägerin könne daher keine Entschädigung verlangen.

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