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Situationsbericht

Getreidepreise haben geringe Auswirkungen auf den Brotpreis

Bei einem Brötchen entfallen weniger als 7 Prozent des Preises auf seinen Getreideanteil. Das berichtet der DBV in seinem aktuellen Situationsbericht.

Lesezeit: 2 Minuten

Selbst landwirtschaftliche Erzeugerpreise für Backweizen von 200 Euro je Tonne stellen nur einen geringen Kostenfaktor bei der Brotherstellung dar. So entfallen bei einem Brötchen weniger als 7 Prozent des Preises auf seinen Getreideanteil. Für die Herstellung eines Brötchens benötigt der Bäcker etwa 34 Gramm Mehl. Bei einem Ausmahlungsgrad von rund 75 Prozent sind das lediglich 45 Gramm Weizen. Um den Brötchenpreis um nur einen Cent anzuheben, müsste sich der Getreidepreis verdoppeln. Schwerwiegender in der Preiskalkulation der Bäcker wirken sich dagegen die Kosten für Energie und Arbeit aus.

Löhne stark gestiegen, Getreidepreis unverändert

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Von 1950 bis 2017 hat sich der Nettostundenverdienst eines Industriearbeiters auf mehr als das 23-fache erhöht. Da die Brotpreise nur um das 12-fache gestiegen sind, kann sich der Industriearbeiter für seinen Stundenlohn heute (2017) doppelt so viel Brot kaufen wie noch vor 67 Jahren. Der Weizenerzeugerpreis lag 2017 in etwa auf dem Niveau von 1950; bezogen auf das Endprodukt wie ein dunkles Mischbrot erlöst der Landwirt nur knapp 6 Prozent. Demgegenüber waren es 1950 entsprechend noch zwei Drittel des Brotpreises. Wären die Weizenpreise seit 1950 genauso stark gestiegen wie die Inflationsrate, dann könnten die Erzeuger für einen Doppelzentner (100 kg) heute etwa 89 Euro erlösen.

Unterschiedliche Verbrauchsentwicklungen bei den einzelnen Nahrungsmitteln

Der Verbrauch bei den einzelnen Nahrungsmitteln hat sich in den letzten Jahren unterschiedlich entwickelt. Steigende Verbrauchszahlen je Kopf der Bevölkerung werden bei Geflügel-, Rindfleisch, Käse und Eiern gemessen. Rückläufig ist dagegen der Verbrauch bei Obst und Schweinefleisch, während er bei vielen anderen Produkten von Jahr zu Jahr schwankt. Bei Fleisch ist der Unterschied zwischen dem Verzehr und dem Verbrauch pro Kopf der Bevölkerung zu beachten, denn ein erheblicher Teil der Schlachtungen kann nicht für den menschlichen Verzehr verwendet werden.

Hopfen und Gerste praktisch ohne Einfluss auf den Bierpreis

  • Hopfen für 1 Cent

Ein Liter Bier enthält etwa 1,5 Gramm Hopfen. Bei einem Preis von rund 700 Euro für einen Doppelzentner (100 kg) erhält der Landwirt für seinen Hopfenanteil kaum mehr als 1 Cent je Liter Bier.

  • Braugerste für 4 Cent

Ein Liter Bier enthält im Schnitt etwa 215 Gramm Gerste. Bei einem Preis von rund 18 Euro für einen Doppelzentner erhält der Landwirt für seinen Gerstenanteil 4 Cent je Liter Bier.

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