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Berlin

Grundsatzvereinbarung zur Reduktion von Lebensmittelverlusten geschlossen

Wirtschaft und Agrarministerium haben eine Grundsatzvereinbarung zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung geschlossen.

Lesezeit: 2 Minuten

Die deutsche Lebensmittelwirtschaft und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) arbeiten gemeinsam daran, vermeidbare Lebensmittelabfälle entlang der gesamten Wertschöpfungskette und bei den Verbraucher in den kommenden Jahren wirksam zu reduzieren.

Dazu haben Wirtschaft und Ministerium nun die Grundsatzvereinbarung zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen unterzeichnet, die die Grundlage für die Zusammenarbeit bei der Umsetzung der Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung ist.

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Unterzeichner sind: das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, der Bundesverband der Deutschen Ernährungsindustrie, der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels, der Deutsche Bauernverband, der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband, das Deutsche Tiefkühlinstitut, der Lebensmittelverband Deutschland und der Zentralverband des Deutschen Handwerks.

Lob von der Ernährungsindustrie

Die Bundesvereinigung der deutschen Ernährungsindustrie e.V. (BVE) begrüßt die Grundsatzvereinbarung. Das gemeinsame Ziel, die Menge an Lebensmittelabfällen und -verlusten auf allen Stufen der Wertschöpfungskette (bis hin zum Verbraucher) sowie an den Schnittstellen zwischen den Akteuren nachhaltig zu reduzieren, könne nur in enger Zusammenarbeit mit der Politik und allen Akteuren in der Lebensmittelwertschöpfungskette erreicht werden.

Hierzu wird es laut BVE in den nächsten Monaten und Jahren einen sehr intensiven Austausch in den branchenspezifischen Dialogforen im Rahmen der Nationalen Strategie der Bundesregierung zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen in Deutschland kommen. Dazu gehört auch eine Klärung verschiedener Fragestellungen sowie ggf. die Überprüfung und Änderung bestehender Regelungen und Vereinbarungen.

Die Zusage des Ministeriums, gesetzliche Regelungen zu prüfen, sofern begründeter Anlass besteht, dass sie die Entstehung von Lebensmittelverlusten befördern, wird seitens der BVE begrüßt. Dabei müsse klar sein: Dort wo es zu Zielkonflikten zwischen der Reduzierung von Lebensmittelabfällen sowie der Qualität und der Sicherheit von Lebensmitteln kommt, muss die Lebensmittelsicherheit stets oberste Priorität haben.

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