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Urteil C-497/17

Halal-Fleisch darf nicht EU-Biosiegel tragen

Wenn Tiere geschächtet werden, entspricht das nicht den Idealen des EU-Ökosiegels. Mit dieser Art der Tötung verlieren sie ihren Ökostatus. Das hat der Europäische Gerichtshof am Dienstag geurteilt.

Lesezeit: 1 Minuten

Der Europäische Gerichtshof hat am Dienstag entschieden, dass Fleisch aus ritueller Schlachtung, bei der das Tier vorher nicht betäubt wurde, nicht das europäische Bio-Siegel tragen darf.

Die EU-Richter sind der Ansicht, dass eine solche Schlachtmethode nicht die höchsten Tierschutzstandards erfülle. Die betreffenden EU-Verordnungen betone mehrfach, dass bei Bio-Fleisch das Tierwohl eine zentrale Rolle spiele. Wissenschaftliche Studien hätten gezeigt, dass die Betäubung die Technik sei, die das Tierwohl zum Zeitpunkt der Schlachtung am wenigsten beeinträchtige. Das Leiden werde erheblich verringert. Die von religiösen Riten vorgeschriebenen Schlachtmethoden ohne Betäubung erfüllten diese Kriterien aber nicht.

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Geklagt hatte eine Tierschutzorganisation aus Frankreich. Dort gab es als halal gekennzeichnete Hacksteaks mit Biosiegel.

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