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Hamburg genehmigt Verkauf von Milchhof an Immobilienmakler

Nach dem Grundstücksverkehrsgesetz des Bundes dürfen außerlandwirtschaftliche Investoren keine Höfe kaufen, wenn es aktive Bauern gibt, die sich ebenfalls bewerben. In Hamburg wurde das ignoriert.

Lesezeit: 2 Minuten

Seit 14 Jahren hat eine Bauernfamilie im Westen Hamburgs einen Betrieb gepachtet und hält dort 140 Kühe, 340 Stück Vieh insgesamt. Als bekannt wurde, dass er verkauft wird, bot der Landwirt mit, unterlag jedoch. Stattdessen erhielt ein Immobilienmakler-Ehepaar den Zuschlag und will dort einen Reiterhof aufbauen.

Wie der NDR berichtet, ist nun eine Diskussion in der Stadt entbrannt, wie die Hamburger Wirtschaftsbehörde den Verkauf des Hofes an außerlandwirtschaftliche Investoren genehmigen konnte. Geprüft wurde nach dem Grundstücksverkehrsgesetz des Bundes, was neue Fragen der Auslegung aufwirft.

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Denn im benachbarten Niedersachsen wurde ein ähnlicher Kaufantrag eines Bankkaufmanns vor einiger Zeit abgelehnt. Dort ging der Fall sogar vor den BGH. Dieser entschied schließlich, dass er als Nichtlandwirt anzusehen sei und daher keinen Anspruch auf den Erwerb der landwirtschaftlichen Fläche habe. Daran ändere auch nichts, dass er nach dem Ende seiner Berufstätigkeit selbst Landwirtschaft betreiben wolle. Unklare oder unverbindliche Absichtserklärungen reichten nicht aus. Die Fläche ging an einen aktiven Landwirt.

Zur Begründung dieser Entscheidung schrieb der BGH, dass Grund und Boden für die Landwirtschaft nicht in unbeschränktem Umfang zur Verfügung stehen. Daher solle der vorhandene landwirtschaftliche Grundbesitz in erster Linie den Landwirten vorbehalten bleiben, die ihn selbst bewirtschaften. Wenn landwirtschaftlich genutzter Boden an einen Nichtlandwirt verkauft werden soll und ein Landwirt das Grundstück zur Aufstockung seines Betriebes dringend benötigt, müsse geprüft werden, ob der aktive Landwirt zum Erwerb bereit und in der Lage ist. Er also die landwirtschaftliche Fläche zu den Bedingungen des Kaufvertrages erwerben kann, so der NDR.

Werde das landwirtschaftliche genutzte Grundstück dann trotzdem an den Nichtlandwirt verkauft, handele es sich um eine "ungesunde Bodenverteilung".

Die Wirtschaftsbehörde in Hamburg sieht den Verkauf des Milchhofes an einen Immobilienmakler dagegen als nicht vergleichbar mit dem Fall aus Niedersachsen. Der Erwerber des Milchhofes in Hamburg habe nämlich ein schlüssiges Konzept eingereicht. Er verfüge über konkrete und in absehbarer Zeit zu verwirklichende Absichten zur Aufnahme einer landwirtschaftlichen Tätigkeit. Daher sei er dem Milchbauern gleichzustellen.

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