Seit Wochen fällt zu wenig Regen in ganz Deutschland. Nun gab Umweltdezernent Jens Palandt bekannt, dass ab 01. Juni 2025 ein verschärftes Bewässerungsverbot für den Raum Hannover in Kraft trete. Die eingeschränkte Bewässerung gilt für Privathaushalte, öffentliche Einrichtungen sowie landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Nutzflächen.
Der Grund für die verschärfte Regelung sei der geringe Grundwasserspiegel im Raum Hannover. Gegenüber dem NDR erklärte Palandt: "Die Grundwassersituation in der Region Hannover ist nach wie vor kritisch."
Genaue Richtlinien
Beginnend ab dem 01. Juni 2025 darf bis zum 30. September 2025 tagsüber zwischen 11 Uhr und 17 Uhr nur bewässert werden, wenn die Tagestemperatur von 27 °C nicht überschritten wird. Mit dieser Regelung will die Region Hannover ihre geringen Grundwasserstände schonen.
Das Verbot trifft landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Nutzflächen, öffentliche und private Grünflächen, Parkanlagen, private Gärten und Sportanlagen.
Was ist verboten? Was bleibt erlaubt?
Werden Tagestemperaturen über 27 °C überschritten, ist eine großflächige Bewässerung auf vielen Grünflächen und Anlagen zwischen 11 Uhr und 17 Uhr nicht mehr gestattet. Das gilt für Landwirte:
Was ist in diesem Zeitraum verboten?
Allgemein wird im genannten Zeitraum der Einsatz stationärer und mobiler Beregnungsverfahren untersagt. Dazu zählen:
Kreis- und Linearberegner
Sprühregner
Rasensprenger
Was ist in diesem Zeitraum erlaubt?
Erlaubt sind in diesem Zeitraum moderne und klimaangepasste Bewässerungssysteme. Dazu zählen:
Tröpfchenbewässerung
Düsenwagen
punktgenaue Beet- und Baumbewässerungen
Hohe Bußgelder bei Bewässerungsverstößen
Kommt es zu einem Verstoß der Richtlinien ab dem 01. Juni 2025, wird die Stadt Hannover zunächst auf den Verstoß aufmerksam machen und eine amtliche Verwarnung aussprechen. Kommt es erneut zum Regelverstoß, droht Ihnen als Landwirt ein Bußgeld in Höhe von 50.000 €.
Hochdruckreiniger und Tränken für Tiere
Im FAQ der Stadt Hannover sind weitere Fragen und Antworten rund um das Thema Bewässerung einsehbar. Der Einsatz von Hochdruckreinigern sei demnach von Juni bis September und bei Temperaturen über 27 °C weiter erlaubt, da der Einsatz nicht als "Bewässerung" eingestuft wird. Auf das Füllen der Tränken von Nutztieren sei uneingeschränkt erlaubt.
Ebenso erlaubt ist das Befüllen von Poolanlagen. Jedoch wird zum Wohle der Allgemeinheit auf eine persönliche Abwägung der Dringlichkeit von Poolanlagen im Garten verwiesen.