Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

Rheinland-Pfalz

Hartelt kritisiert Forderung nach Personalabbau in der Bodenordnung

Der Landesrechnungshof Rheinland-Pfalz fordert in seinem aktuellen Bericht einen Personalabbau in der Ländlichen Bodenordnung. 160 Stellen gebe es zuviel. Das ärgert den Bauernverband sehr.

Lesezeit: 4 Minuten

Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV), Eberhard Hartelt, kritisiert die Forderung des Landesrechnungshofes nach einem Personalabbau in der Ländlichen Bodenordnung scharf. In ihrem am Dienstag veröffentlichten Jahresbericht mahnt die Behörde einen Abbau von bis zu 160 besetzten Stellen in den zuständigen Abteilungen der Dienstleistungszentren Ländlicher Raum (DLR) an.

Für den BWV-Präsidenten ist diese Empfehlung fernab der Realität und spiegelt in keinster Weise die derzeitige Situation wieder. Im Gegenteil: In vielen Gemeinden würden sich dringend erforderliche Flurbereinigungsverfahren aufgrund von Personalmangel an den DLR verzögern. Die Modellrechnung des Landesrechnungshofes sei vollkommen ungeeignet, um den tatsächlichen Personalbedarf seriös zu bestimmen.

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Geradezu fahrlässig blieben die individuellen Anforderungen und Bedürfnisse unberücksichtigt. Der Rechnungshof beweise damit einmal mehr, dass er im Hinblick auf die spezielle Agrarstruktur des Landes und deren Besonderheiten keine ausreichende Expertise besitzt.

Gerade in Rheinland-Pfalz als Realteilungsgebiet gehöre die Flurbereinigung zu den wichtigsten Strukturmaßnahmen. Die Ländliche Bodenordnung sei ein grundlegendes Element für die Zukunftsfähigkeit der Betriebe und dürfe unter keinen Umständen personell oder finanziell beschnitten werden. Ein wichtiger Baustein sei vor diesem Hintergrund auch die Anzahl der Dienststellen und deren regionalen Verteilung. Die komplexen Verfahren erfordern eine enge Kommunikation mit den Eigentümern und der Verwaltung vor Ort. Eine weitere Konzentration der für Bodenordnung zuständigen DLR-Standorte würde zu einer deutlich verringerten Effizienz und zu erhöhten Kosten führen.

Laut Hartelt habe es an den DLR in der Vergangenheit schon oft vorschnell Personaleinsparungen gegeben. Dies habe zur Folge, dass derzeit in der landwirtschaftlichen Offizialberatung insgesamt Personalnotstand herrsche. Die Betriebe in Rheinland-Pfalz könnten dadurch nicht mehr in ausreichender Form unterstützt werden. „Ein immer stärkerer Personalabbau an den Dienstleistungszentren Ländlicher Raum ist keine Antwort auf immer größere Herausforderungen für unsere Landwirte und Winzer!“, so der Verbandspräsident.

Neben neuer Regelungen, beispielsweise durch die neue Düngeverordnung, die noch einmal verschärft werden soll, würden die Auswirkungen des Klimawandels und die steigenden gesellschaftlichen Anforderungen an die landwirtschaftliche Produktion den Beratungsbedarf stetig erhöhen.

Hier sieht der BWV-Präsident das zuständige Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau in der Pflicht. Die im Bericht des Landesrechnungshofes angekündigte Erstellung eines neuen Personalentwicklungskonzeptes müsse zum Anlass genommen werden, um der aktuellen Entwicklung gegenzusteuern. Dabei sei die Personalausstattung in der produktionstechnischen Beratung deutlich zu verbessern und in der Bodenordnung auf mindestens heutigem Niveau zu belassen.

Aus dem Jahresbericht 2019

Im Jahresbericht heißt es zum Punkt Nr 12 wörtlich:

"Dem Konzept „Personalentwicklung 2016 - 2022“ für die Dienstleistungszentren Ländlicher Raum (DLR) lag keine Personalbedarfsberechnung zugrunde. Zudem ging es bei der Festlegung der Zahl der abzubauenden Stellen und der Personaluntergrenze für den Bereich „Bodenordnung“ von einem deutlich zu hohen Personalbestand aus.

Ein geeignetes Instrument zur Personalbedarfsermittlung für die Durchführung von Flurbereinigungsverfahren war weder beim Ministerium noch bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion oder den DLR vorhanden. Deshalb hat der Rechnungshof eine Methode entwickelt, mit der sich der Personalbedarf konkret berechnen lässt und mögliche Stelleneinsparungen aufgezeigt werden können.

Werden die Vorgaben des für Landwirtschaft zuständigen Ministeriums zur Begrenzung der Zahl der Neuanordnungen auf 14 Flurbereinigungsverfahren jährlich beibehalten, können bis 2033 mehr als 160 besetzte Stellen abgebaut und dadurch Personalkosten von 14 Mio. € pro Jahr vermieden werden. Bei 18 Neuanordnungen im Jahr wären bis zu 130 Vollzeitkräfte mit Personalkosten von über 11 Mio. € jährlich einsparbar.

Ein Konzept, in dem insbesondere die Zahl der jährlich neu anzuordnenden Flurbereinigungsverfahren festgelegt wird, fehlte. Damit war eine verlässliche Ermittlung des Personalbedarfs nicht möglich. Es war auch nicht sichergestellt, dass Verfahrensüberhänge vermieden und angemessene Bearbeitungszeiten gewährleistet werden.

Die Beibehaltung von neun Standorten sowie von sechs Projektentwicklungsstellen „Ländlicher Raum“ ist für die ordnungsgemäße Durchführung von Bodenordnungsverfahren nicht erforderlich.

Die Geschäftsprozesse zur Durchführung der Flurbereinigungsverfahren waren nicht einheitlich und zum Teil nicht wirtschaftlich."

Die Redaktion empfiehlt

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.