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HBV-Bezirksversammlungen

Hessens Bauern haben kein Verständnis für Verschärfungen der Düngeverordung

Auf den Bezirksversammlungen des HBV ärgerten sich die Bauern über die Verschärfung des Düngeverordnung, die mit dem neuen Hessischen Wassergesetz eingeführten Vier-Meter-Uferrandstreifen, auf denen nicht gedüngt und gespritzt werden darf und die drastische Erhöhung der Krankenkassenbeiträge.

Lesezeit: 3 Minuten

„Die wirtschaftliche Situation unserer Betriebe zu Beginn dieses Jahres hat sich leider im Vergleich zum Jahreswechsel 2017/2018 verschlechtert“. Das sagte der Präsident des Hessischen Bauernverbandes (HBV), Karsten Schmal, in seinem Bericht zur aktuellen Agrarpolitik auf den drei HBV-Bezirksversammlungen, die Ende Januar und in der ersten Februar-Woche in Gernsheim, Gudensburg und Lich stattgefunden haben.

Als Gründe führte er die Auswirkungen der Dürre, höhere Kosten für Betriebsmittel, ungelöste Probleme im Bereich der Schweinehaltung, fehlende Pflanzenschutzmittelwirkstoffe und zunehmende Auflagen im Umweltbereich an, um nur die wichtigsten Einflussfaktoren zu nennen. Mit Blick auf die künftige EU-Agrarpolitik betonte Präsident Schmal: „Sollten unsere Landwirte weitere von der Gesellschaft gewünschte Leistungen im Verbraucher-, Umwelt- und Naturschutz erbringen, müssen dafür zusätzliche Mittel bereitgestellt werden. Ohne finanzielle Anreize wird das nicht funktionieren“.

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Die Ankündigung im Schwarz-Grünen Koalitionsvertrag, wonach die regionale Vermarktung gefördert und gestärkt werden soll, wertete Schmal positiv. In Bezug auf den Pestizidreduktionsplan und die Glyphosatausstiegsstrategie dürfe es aber keine hessischen Alleingänge geben. Hier seien bundes-, besser noch europaweit einheitliche Regelungen, erforderlich.

Schmal kritisierte besonders die von der EU-Kommission geforderte Nachbesserung der Düngeverordnung, zum Beispiel die beabsichtigte Einführung einer schlagspezifischen Dokumentation der tatsächlichen Düngung mit Betriebssummenbildung und die generelle Einführung der Stoffstrombilanz für alle Betriebe bereits ab 2021 und nicht erst ab 2023.

Die zahlreich erschienenen Vorstandsmitglieder aus den Kreis- und Regionalbauernverbänden zeigten für diese Verschärfungen kein Verständnis, zumal die aktuelle Düngeverordnung weitreichende Änderungen im Sinne des Gewässerschutzes zur Folge hatte.

Weiteren Unmut rief der mit dem neuen Hessischen Wassergesetz eingeführte Vier-Meter-Uferrandstreifen hervor. In diesem Streifen ist der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln verboten. Hier besteht aufgrund einer unklaren Gesetzesformulierung Klärungsbedarf, an welchen Gewässern das Verbot gilt. Es bedürfe einer eindeutigen Regelung, waren sich die Bauernverbandsvertreter einig.

Aufgrund von EU-Vorgaben muss das Land Hessen die benachteiligten Gebiete, in denen die Ausgleichszulage gewährt wird, neu abgrenzen. Nach den vorliegenden Kriterien und Plänen sind etwa ein Drittel der bislang geförderten Gemarkungen aus der Förderkulisse herausgefallen. Diese Verschlechterung sei vielfach nicht nachvollziehbar. Das Hessische Landwirtschaftsministerium müsse die sich bietenden Spielräume für eine Korrektur in vollem Umfang ausschöpfen, forderten die Verbandsvertreter.

Auf Kritik stieß auch die drastische Erhöhung der Beiträge zur Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK). Hier hätte man sich im Vorfeld zumindest eine entsprechende Aufklärung durch die LKK gewünscht. HBV-Generalsekretär Peter Voss-Fels stellte ein vom Hessischen Bauernverband verfasstes Merkblatt "Wild schützen - Unfälle vermeiden!" vor. Darin werden einige Maßnahmen beschrieben, die dazu dienen, Wildtiere bei der Wiesenmahd effektiv zu schützen.

Die HBV-Referenten informierten über aktuelle Themen aus den Bereichen Tierhaltung, Pflanzenbau und Recht. Neben dem Präsidenten, den Vizepräsidenten und dem Generalsekretär des Hessischen Bauernverbandes standen sie den Vorstandsmitgliedern der Kreisbauernverbände Rede und Antwort. Dieser Informations- und Meinungsaustausch hat sich seit Jahren bewährt.

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