Wenn Sie für Ihr Hof-Pkw ein Investitionsabzugsbetrag (IAB) bilden wollen, müssen Sie dem Fiskus später nachweisen können, dass Sie den Pkw auch zu mindestens 90 % betrieblich genutzt haben. Führen Sie daher ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch. Fehlt das Buch oder listen Sie die Fahrten erst nachträglich auf, müssen Sie möglicherweise den IAB rückgängig machen, entschied das Finanzgericht Münster (Az: 7 K 2862/17 E).
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