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Corona-Pandemie

Idylle ohne Gäste - Stimmen aus dem Landtourimus

Auf den deutschen Ferienhöfen macht sich der Frust breit. Der lange Corona-Lockdown setzt den Betrieb zu. Diese fordern finanzielle Hilfen und vor allem eine Öffnungsperspektive.

Lesezeit: 5 Minuten

Der Landtourismus bleibt vom Beherbungsverbot nicht verschont und staatliche Hilfen kommen nur sperlich auf den Höfen an. Die Betreiber fordern nun eine konkrete Öffnungsperspektive bis Ostern. Einige Landwirte haben sich an top agrar gewendet:

„Komplett-Lockdown unverhältnismäßig“

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Jessica Gerritsen und Ralf Blümer betreiben das Bergdorf Liebesgrün mit 18 Berghüten und angeschlossenem Restaurant in Schmallenberg und bedauern die weitreichenden Einschnitte des Corona-Lockdowns.

Wir halten die Maßnahmen der Bunderegierung zur Eindämmung der Pandemie für richtig, wünschen uns aber eine differenzierte Herangehensweise. Zum Beispiel halten wir das Verbot von touristischen Übernachtungen in Ferienhäusern für nicht verhältnismäßig. Müssen wir weiter in dieser Situation verharren, darf es am Ende nicht so sein, dass wir mit den Nachwehen der Krise noch Jahre zu kämpfen haben. Ein gesundes Unternehmen muss so stark, wie es in die Corona Krise reingegangen ist, auch wieder rauskommen. Nur so sichern wir die Zukunft des Gastgewerbes mit seinen vielen Arbeitsplätzen. Aktuell ist es für uns wichtig, dass die angekündigten Hilfen jetzt ankommen, und uns auch erhalten bleiben.

„Sanierung verschoben“

Romina und Alois Schmid vermieten auf ihrem Gut „Grasleiten“ im bayerischen Huglfing 35 Betten in 7 Ferienwohnungen und 5 Gästezimmern. Dort können die Gäste übernachten und Bio-Landwirtschaft hautnah erleben.

Als Familie und Jungunternehmer haben wir unseren landwirtschaftlichen Betrieb in den vergangenen Jahren zukunftsfähig gemacht. Ein schöner Gutshof, der aber nur bestehen kann, weil wir den Haupterlös über die Vermietung von Ferienwohnungen erwirtschaften. In den vergangenen zehn Jahren haben wir Investitionen im 7-stelligen Bereich getätigt. Als Unternehmer hätte ich die nächsten Jahre noch viel vor. Wir wollen dieses Jahr unser denkmalgeschütztes Gutshaus sanieren, damit wir selbst mal so schön wohnen können wie unsere Feriengäste.



Die Sanierung rückt in weite Ferne, denn die Investitionen hängen natürlich stark von unserem Einkommen ab. Corona ist eine Katastrophe, die uns alle zurückwirft. Die Infektionszahlen lassen sich nur senken, wenn man die Mobilität ein- und Kontakte beschränkt. Als der Lockdown im Herbst kam, haben alle von den 75 % Umsatzentschädigung durch die Überbrückungshilfen gesprochen. Ich sehe bei diesen Maßnahmen eine große Ungerechtigkeit: Manchen Betriebe bekommen 75 % der Umsätze des Vorjahres. Andere, und da gehört unser Familienbetrieb auch dazu, gehen leer aus. Wir sind ein Gemischtbetrieb, 60 % unseres Umsatzes stammt aus der Vermietung. Ich glaube, die Verantwortlichen haben gar keine Ahnung, was diese Einkommensausfälle für einen Familienbetrieb bedeuten. Unser Betrieb hat für die Ferienwohnungen ein eigenes Gewerbe angemeldet. Das Gewerbe sowie die Landwirtschaft laufen auf den Namen des Betriebsleiters. So erhalten wir leider keine Hilfen. Fast-Food Restaurants, bei denen die Autos im Drive-In Schlange stehen, hingegen schon. Getrennte Ferienwohnung mit eigener Küche für Familien dürfen wir nicht mehr vermieten. Dabei ist diese Art von Landtourismus besonders pandemieverträglich.

„Beschränkungen zu pauschal“

Familie Schmidt betreibt den Ferienhof „Zur Hasenkammer“ im Sauerland. Sie kritisieren vor allem, dass der Gesamtumsatz eines Betriebes Grundlage für die Coronahilfen ist und halten die Regeln für zu undifferenziert.

Unsere Hasenkammer reiht sich ins Schicksal der meisten anderen Beherbergungsbetriebe ein und war im Jahr 2020 wegen der behördlichen Corona Schließungen über vier Monate komplett ohne Gäste. Die letzte Schließung seit dem 1. November 2020 hält über den heutigen Tag hin an. Das wird leider aller Vorrausicht nach auch noch einige Zeit so bleiben. Im Frühjahr haben wir einmalig 15.000 € Soforthilfe bekommen. Laut mehrerer Anschreiben der Bundesstelle ist es bis jetzt nicht sicher, ob wir die Hilfen behalten können. Danach erhielten wir, außer der Möglichkeit ein Überbrückungsdarlehen aufzunehmen, keine weitere Unterstützung.



Bei den November- und Dezemberhilfen geht die Hasenkammer aus zweierlei Gründen leider leer aus: Die Beherbergung von Feriengästen ist ein Betriebszweig neben der Milchproduktion. Dadurch ist der Tourismus für weniger als 80 % des Umsatzes unseres landwirtschaftlichen Betriebes verantwortlich. Das ist jedoch eine Voraussetzung für den Erhalt der Überbrückungshilfen. Zum zweiten hat unser großer Nachbar „Center Park Hochsauerland“ in den vergangenen zwei Jahren zum Jahresende renoviert und war dadurch in den Monaten November bis Mitte Dezember komplett geschlossen. In den Schlechtwettermonaten nutzen unsere Gäste die Indoorangebote des direkten Nachbarn. Fallen diese Angebote weg, bleiben viele Gäste aus und ein kostendeckender Betrieb ist für uns nur schwierig möglich. Dadurch haben wir uns in den Jahren 2018 und 2019 dazu entschlossen, von Anfang November bis Mitte Dezember ebenfalls zu schließen. Unser Problem: Um die Hilfen zu bekommen, muss man einen Umsatzrückgang im Vergleich zu den Monaten im Vorjahr nachweisen. Weil wir die Tore geschlossen hatten, gab es natürlich keinen Umsatz und somit können wir auch keinen Einbruch nachweisen. Leider sieht das Gesetz keine Ausnahmen vor. Im vergangenen November hätte der Ferienpark geöffnet und die Hasenkammer viele Vorbuchungen gehabt.

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