Der Umgang mit „Problemwölfen“ wird den Bundesrat weiter beschäftigen. Die Länderkammer überwies am vergangenen Freitag zwei Gesetzesinitiativen von Mecklenburg-Vorpommern und dem Freistaat Sachsen in die zuständigen Fachausschüsse, die beide darauf abzielen, die Tötung von auffälligen Wölfen zu erleichtern.
Schwerin und Dresden drängen darauf, dass für eine Entnahme nicht nur eine Existenzgefährdung wirtschaftlicher Nutztierhalter gegeben sein muss. Um eine Tötung auch bei Schäden von Nebenerwerbs- und Hobbyhaltern zu begründen, sollen nicht mehr „erhebliche Schäden“ angerichtet worden sein, sondern „ernste Schäden“.
Sachsen will darüber hinaus mehr Rechtssicherheit für eine Entnahme schaffen, indem die im EU-Recht bestehende Möglichkeit einer Ausnahme vom strengen Artenschutz beim Wolf eins zu eins ins Bundesnaturschutzgesetz übernommen wird. Außerdem möchte der Freistaat die vereinzelte Entnahme von Wölfen erlauben, um Konfliktsituationen zu vermeiden, die beispielsweise durch eine zu dichte Population entstehen. Diese Entnahmen sollen aber nur als letztes Mittel zulässig sein. Mit einer zudem beantragten Entschließung will Sachsen gemeinsam mit Brandenburg die Bundesregierung auffordern, den Erhaltungszustand der Wolfspopulation statt alle sechs Jahre künftig jährlich zu prüfen.
Parallel zur Gesetzesinitiative hat auch Mecklenburg-Vorpommern einen Entschließungsantrag eingebracht, der finanzielle Unterstützung für Weidetierhalter fordert. Demzufolge sollen diese in ausgewiesenen Wolfsgebieten 30 Euro je Mutterschaf oder Ziege beziehungsweise 50 Euro je Großvieheinheit (GVE) anderer Tierarten erhalten. Diese Entschädigungen sind laut Mecklenburg-Vorpommern notwendig, da die bereits bestehenden Förderungen für Weidezäune und Schutzmaßnahmen aus Sicht des Landes nicht ausreichen, um die wirtschaftlichen Belastungen durch die gewachsene Wolfspopulation zu kompensieren. Diese wie auch die übrigen Anträge zum Wolf wurden in die Fachausschüsse überwiesen.