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Ist der Wolf reif für den Abschuss?

Der angeordnete Abschuss von zwei Wölfen in Norddeutschland hat die Debatte um eine Aufnahme ins Jagdrecht neu angeheizt. Der Druck auf die Politik nimmt zu.

Lesezeit: 8 Minuten

Eilmeldung: Roddy soll sterben!“ Die Nachricht löst Entsetzen in der Onlinewelt aus. Dabei ist „Roddy“ kein plüschiges Eisbärbaby aus dem Berliner Zoo, sondern ein anderer Name für „GW717m“, den Leitrüden aus dem Rodewalder Wolfsrudel in Niedersachsen.

Zum Abschuss frei

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Das Niedersächsische Umweltministerium hatte den Wolf im Januar 2019 zum Abschuss freigegeben. Begründung: Der Wolf hat mehrfach Rinderherden angegriffen, erwachsene Kühe verletzt und nicht nur Kälber, sondern auch zweijährige Rinder gerissen. Die Weiden waren mit drei oder vier Reihen Stacheldraht umzäunt. Alle dokumentierten Risse lassen sich per DNA-Probe auf den Rüden zurückführen. Insgesamt gehen 40 Risse auf das Rodewalder Rudel zurück, darunter auch Ponys und ein Alpaka. DNA-Proben zeigen, dass auch eine Fähe mit GW717m Rinder reißt. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) geht davon aus, dass die Nachkommen des Wolfspaares die Fähigkeit, erwachsene Rinder zu töten, erlernen werden.

Im Februar hatte der Freundeskreis freilebender Wölfe Einspruch gegen die „Entnahme“, wie der Abschuss im Behördendeutsch heißt, erhoben. Das OVG Lüneburg hat diese jetzt abgewiesen. Die Tötung des Wolfs GW717m sei gerechtfertigt, weil damit erhebliche wirtschaftliche Schäden abgewendet würden. Es sei ein unkalkulierbares Risiko für andere Rinderhalter, dass der Wolf seine Fähigkeit an Nachkommen weiter gebe, so die Richter. Schutzmaßnahmen wie ausreichend hohe Elektrozäune, Behirtung oder das nächtliche Einpferchen der Tiere seien nicht zumutbar, zumal diese flächendeckend von allen Rinderhaltern im Territorium des Rodewalder Rudels ergriffen werden müssten.

Massive Kritik

Ähnlich wie beim Abschuss des Wolfs MT6 („Kurti“) im Jahr 2016 löst die Verfügung einen Ansturm der Entrüstung aus. Gleiches gilt für den Wolf „Dani“ in Schleswig-Holstein, der ebenfalls zum Abschuss freigegeben ist.

Der NABU schätzt die „Situation des Rodewalder Rudels auch als kritisch ein, da das Rudel „tatsächlich gelernt hat, Kälber, Jungrinder, kleine und junge Pferde zu reißen“. Allerdings hält der Verband die Begründung des NLWKN für die Abschussgenehmigung fachlich für falsch. Es gäbe keinen Selbstschutz bei Herden, wonach laut NLWKN ein Wolfszaun bei Rinder- und Pferdeherden nicht nötig sei.

Der NABU und andere Organisationen wie der Freundeskreis Freilebender Wölfe oder der Verein Wolfsschutz Deutschland fordern daher auch wolfssichere Zäune für Rinder- und Pferdeherden.

Zu viele Zäune unerwünscht

Dass die Debatte zwangsläufig in eine Sackgasse führen muss, zeigt folgendes Beispiel: Das Bundesamt für Naturschutz (BfN), das sich auch für den Wolf stark macht, kritisiert in dem „Erneuerbare Energien Report 2018“ die Umzäunung von Solarparks. Denn diese seien eine Barriere für wandernde Großsäuger. Auch der BUND forderte kürzlich am „Tag des Artenschutzes“ mehr Grünbrücken für wandernde Wildtiere und Biotopverbünde. Daher stellt sich die Frage: Wann werden Herdenschutzzäune gegen den Wolf als Barriere für andere Wildtiere eingestuft? Und wie lassen sich mit der flächendeckenden Einzäunung die „natürlichen Lebensräume der freilebenden Tierarten“ erhalten, wie es beispielsweise der Verein Wolfsschutz Deutschland fordert?

Wolfsfreie Zonen gefordert

Inzwischen wächst der Widerstand in den ländlichen Regionen. So haben sich beispielsweise 43 brandenburgische Städte und Gemeinden zur „Wolfsfreien Zone“ erklärt. Reinhard Jung, Geschäftsführer des Bauernbundes Brandenburg erklärt, damit solle ein Zeichen gesetzt werden, dass sich die Landbevölkerung die Ausbreitung der Wölfe nicht mehr gefallen lässt. Ähnliche Forderungen gibt es auch nach wiederholten Wolfsrissen in der Wesermarsch mit ihrer traditionell zaunfreien Weidetierhaltung, der Halbinsel Eiderstedt (Schleswig-Holstein) oder in Wandergebieten im Allgäu.

Der ehemalige NABU-Präsident und heutige Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Jochen Flaßbarth, bezweifelte in einem Zeitungsinterview, dass es wolfsfreie Zonen geben wird. „Wenn wir es aber auf Deichen oder Almen nicht schaffen, Schafe und andere Nutztiere mit zumutbarem Aufwand zu schützen, halte ich es für vernünftig, dort die Ansiedlung von Rudeln möglichst zu verhindern.“

Frankreich als Vorbild

Das sehen auch Umweltministerien einzelner Bundesländer so, z.B. Niedersachsen: In einer Bundesratsinitiative fordert Niedersachsen u.a., dass das Vorgehen in Frankreich im Umgang mit dem Wolf als Vorbild für Deutschland geprüft werden solle. In Frankreich soll der Bestand bis 2023 auf 500 Tiere anwachsen. Wenn dieses Ziel erreicht ist, werde das weitere Management angepasst. Bis dahin könnten pro Jahr etwa 10 Prozent des jeweiligen Bestandes entnommen werden, ohne die geplante Entwicklung zu gefährden. Diese Angaben basierten auf wissenschaftlichen Untersuchungen. Für 2018 war deshalb der Abschuss von bis zu 40 Wölfen geplant. Zum Vergleich: Frankreich hat 643801 km2 und ist damit etwa doppelt so groß wie Deutschland mit seinen 357000 km2. Auch Schweden – mit einer Landesfläche von 450000 km2 und weniger Einwohnern als Bayern – hat landesweit eine Obergrenze von 500 Wölfen festgelegt.

Die Bundesratsinitiative ist aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes ein richtiger und längst überfälliger Schritt. „Wir müssen endlich anerkennen, dass eine uneingeschränkte Ausbreitung des Wolfes perspektivisch das Aus für die Weidehaltung von Schafen, Ziegen, Pferden und Rindern bedeutet“, so der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Bernhard Krüsken.

Landwirte greifen zur Waffe

Zum Schutz ihrer Herden nehmen Landwirte und Schäfer das Heft immer häufiger selbst in die Hand: Nach wiederholten schweren Wolfattacken hatte beispielsweise Wendelin Schmücker, Schäfer und Vorsitzender des Fördervereins der Deutschen Schafhaltung, am 30. August 2018 eine Waffenerlaubnis beantragt, um Wölfe zu vergrämen. Das hat die Stadt Winsen Ende Oktober abgelehnt. Schmücker ist entsetzt: „Meine Schafherden und meine wirtschaftliche Existenz – und damit auch meine Familie – sind für den Staat nicht schutzwürdig. Schutzwürdig sind allein die Wölfe, deren blutigen Übergriffen niemand etwas entgegensetzen darf.“

Es gibt weitere Landwirte, die zum Vergrämen des Wolfs ihren Waffenschein machen wollen.

Schutzjagd gefordert

Damit die Selbstjustiz nicht um sich greift, fordern Jäger und Politiker eine Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht. Dann wäre z.B. eine Schutz- oder Quotenjagd wie in Frankreich oder Schweden denkbar.

Die Verbände der Grundeigentümer und Landnutzer unter dem Dach des Aktionsbündnisses Forum Natur (AFN) haben Mitte Januar ein Konzept dafür vorgestellt. Bei dem Schutzjagdansatz gäbe es drei Kategorien:

  • In Wolfsschutzarealen soll sich der Wolf unbeeinflusst entwickeln können, etwa in großen Waldgebieten oder auf Truppenübungsplätzen.
  • In Wolfsmanagementarealen soll der Wolf grundsätzlich toleriert sein, seine Bestände aber auf Basis der individuellen Akzeptanzgrenzen in den Ländern reduziert werden.
  • Urbane Gebiete, der alpine Raum oder Regionen mit Weidetierhaltung mit großem Konfliktpotenzial sollten Wolfsausschlussareale werden.

Hierfür müsste Deutschland gemäß der EU-Fauna-Flora-Habitat-(FFH-)Richtlinie nachweisen, dass eine ausreichend große und stabile Wolfspopulation und damit ein „günstiger Erhaltungszustand“ erreicht ist. „Stand Ende April hatten wir in Deutschland 73 Wolfsrudel, 30 Wolfspaare und drei sesshafte Einzeltiere offiziell nachgewiesen“, erklärt Helmut Dammann-Tamke, Präsident der Landesjägerschaft Niedersachsen.

Hinzu kämen aus Polen nochmals vergleichbare Zahlen. Zudem würden DNA-Proben zeigen, dass die deutsche und die westpolnischen Tiere in genetischem Austausch mit der baltischen Wolfspopulation stehen. Aus seiner Sicht ist es daher nicht zu begründen, dass die deutsche Population isoliert zu betrachten sei.

Auch nach Ansicht des Jagdexperten und Diplom-Biologen, Prof. Hans-Dieter Pfannenstiel, sei der Artenschutz kein Grund, weshalb der Wolf in Deutschland nicht planmäßig bejagt werden könnte: „Artenschutz wird mit Tierschutz verwechselt. Das führt dazu, dass der ideologisch motivierte Naturschutz den Wolf für unantastbar hält.“

Dem entgegnet der NABU, dass „Bejagung keine Herdenschutzmaßnahme ist, sondern erst richtige Probleme schaffen kann, da die soziale Struktur von Wolfsrudeln zerstört wird.“ Als warnendes Beispiel sei das Cuxhavener Rudel genannt, deren Jungtiere nach illegaler Tötung der Elterntiere offenbar noch nicht gelernt hatten, Wildtiere zu erbeuten und deshalb bevorzugt Kälber und junge Rinder jagten.

Jäger und Landwirte sind sich auch einig, dass der Wolf nicht unkontrolliert geschossen werden soll. „Wir müssen den Wolf nur konditionieren: Halte Dich fern von Menschen und seinen Nutztieren“, fordert Dammann-Tamke. „Selbst wenn wir heute einen günstigen Erhaltungszustand noch nicht erreicht haben, müssen wir uns schleunigst Gedanken dazu machen, wie wir verfahren, wenn es 1000 Wölfe in Deutschland gibt “, drängt auch Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies.

Gesetzesänderung geplant

Bislang hat sich die Bundesregierung hierzu um eine Antwort gedrückt. Das scheint sich zu ändern: „Wenn Wölfe mehrfach Schutzzäune überwinden oder Menschen zu nahe kommen, muss man sie auch abschießen dürfen. Das will ich mit einer ‚Lex Wolf‘ klarstellen“, sagte Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) Anfang März in einem Interview der „Bild am Sonntag“. Schulze will dafür nach eigenen Angaben das Bundesnaturschutzgesetz ändern: Künftig soll ein Wolf auch dann abgeschossen werden dürfen, wenn er „ernste landwirtschaftliche Schäden“ verursacht. Bislang galt die Regelung bei einem „erheblichen Schaden“, den die Gerichte erst bei einer Existenzbedrohung gesehen haben.

Schulze will außerdem das Füttern von Wölfen verbieten. „Das geschieht momentan durch Menschen, die die Tiere interessant finden. So lockt man Wölfe aber in die Nähe von Wohngebieten. Und da gehören sie nicht hin“, zitiert sie das Blatt.

Der Berufsstand begrüßt die Pläne, die viele als „längst überfällig“ bezeichnen. Der Bauernverbands-Vizepräsident Dr. Manfred Leberecht aus Mecklenburg-Vorpommern spricht den Berufskollegen aus der Seele: „Es darf nicht sein, dass der Wolf über das Leben unserer Nutztiere und die Sicherheit im ländlichen Raum gestellt wird.“

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