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Vorwürfe

Kanzlei findet keine Hinweise auf illegales Verhalten von Monsanto

Auf bislang geheimen Listen hatte Monsanto die Namen von 1.475 Personen aufgeführt, die sich kritisch zum Unternehmen und zu Glyphosat äußerten. Darunter waren 200 Deutsche, sagt eine Kanzlei.

Lesezeit: 3 Minuten

Die internationale Anwaltskanzlei Sidley Austin LLP hat bei ihrer Untersuchung zu den Stakeholder-Listen von Monsanto keine Hinweise auf illegale Praktiken festgestellt. Es stehe zwar außer Frage, dass die erstellten Stakeholder-Listen detailliert, methodisch und darauf ausgerichtet waren, die Positionen Monsantos gegenüber Interessengruppen und der Öffentlichkeit deutlich zu vertreten.

Es seien aber keine Beweise gefunden worden, die die Behauptungen der französischen Medien unterstützten, dass die Stakeholder-Listen illegal gewesen seien, heißt es in dem schriftlichen Bericht von Sidley Austin LLP, in dem die Untersuchungsergebnisse für die Bayer AG zusammengestellt wurden.

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Bayer veröffentlichte letzte Woche den Bericht, inklusive der Projektbeschreibung zwischen Monsanto und FleishmanHillard unter der Internetadresse www.bayer.com/stakeholder-lists.

Der Konzern hatte die Untersuchung durch die Anwaltskanzlei im Mai 2019 in Auftrag gegeben. Die Stakeholder-Listen waren Ende 2016 und 2017 von der Agentur FleishmanHillard für Monsanto im Rahmen der Wiederzulassung von Glyphosat in der EU erstellt worden. Der Abschluss und die Veröffentlichung der Untersuchung seien „ein weiterer wichtiger Schritt, um Transparenz zu schaffen“, betonte der Leiter Public Affairs und Nachhaltigkeit bei Bayer, Matthias Berninger. „Wir freuen uns, dass die unabhängige Untersuchung ohne Erkenntnisse zu illegalem Verhalten abgeschlossen wurde. Das verschafft uns eine gute Grundlage für den künftigen Austausch mit unseren Stakeholdern“, so Berninger. Bayer stehe für offenen Dialog und gegenseitigen Respekt und „wir werden in Zukunft neue Maßstäbe für Transparenz setzen“.

Kein Austausch zu Freizeitaktivitäten

Laut Bayer stammten die Inhalte der Listen, die Sidley Austin LLP vorliegen, hauptsächlich aus öffentlich zugänglichen Informationen wie Presseartikeln oder Social-Media-Accounts. Es sei auch kein Nachweis für die Vorwürfe gefunden worden, dass auf den Listen Hobbys, Freizeitaktivitäten oder andere persönliche Interessen dokumentiert worden seien.

Die Kanzlei habe auch das spezifische französische Dokument nicht finden können, in dem „Freizeit oder andere Interessen wie Golf, Tennis, Jagd“ als ein „Schwerpunktbereich“ genannt wurden. Auf dieses Dokument hatte sich laut Bayer die öffentliche Diskussion konzentriert, nachdem es in französischen Medien gezeigt worden war.

Im Rahmen ihrer Untersuchung sammelte und durchsuchte die Kanzlei dem Konzern zufolge mehr als 2,4 Millionen elektronische Dateien aus Quellen von Monsanto. Gut 25.000 Dokumente seien ausgewertet worden.

Insgesamt habe Sidley Austin LLP auf den Stakeholder-Listen die Namen von 1.475 Personen, berichtete Bayer weiter. Der Löwenanteil davon entfiel auf Frankreich mit 466, Deutschland mit 202, Polen mit 152, Spanien mit 144 und Großbritannien mit 93. Betroffen waren zudem Personen in Italien, den Niederlanden, in Belgien, den USA und der Schweiz.

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