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Jahresbericht

Kreis Cloppenburg leitete 138 Verfahren wegen transportunfähiger Schlachttiere ein

Die Amtstierärzte des Landkreises Cloppenburg melden eine Zunahme von Tierschutzverstößen bei der Anlieferung von Schweinen und Rindern in Schlachtbetrieben.

Lesezeit: 3 Minuten

Erhebliche Mängel mit anschließend 17 Tierhaltungsverboten musste der Kreis Cloppenburg 2018 bei Tierschutzkontrollen feststellen. Darunter waren keine gewerblichen Rinder-, Schweine- und Geflügelhaltungen. Allerdings wurden Verfahren wegen 138 an Schlachtbetriebe angelieferte Schweine und Rinder eingeleitet, die nicht transportfähig waren, schreibt der Kreis in seinem aktuellen Jahrespressebericht (S. 41).

30 Verfahren sind als Straftat an die Staatsanwaltschaft abgegeben und 108 als Ordnungswidrigkeit geahndet worden. Mit Bedauern müsse der Kreis feststellen, dass es bei den Verstößen an Schlachtbetrieben keinen Rückgang, sondern im Vergleich zum Vorjahr (60 Feststellungen) eine Zunahme gebe. 2018 entfielen auf den Landkreis Cloppenburg 35 Tierhaltungen, während es im Jahr zuvor 12 waren.

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Vor diesem Hintergrund wurde dieses Aufgabenfeld weiter intensiv mit der Tierärztlichen Kreisstelle und dem Kreislandvolkverband besprochen. Gemeinsam wurden Maßnahmen erarbeitet, um Problembetriebe rechtzeitiger zu erkennen und zu betreuen. Auch die Landwirtschaftskammer wurde einbezogen. Des Weiteren wurden die Tierhalter auf Informationsveranstaltungen über die Anforderungen an die Tierhaltung aus tierseuchen- und tierschutzrechtlicher Sicht informiert.

Dem Kreis ist es aber wichtig zu sagen, dass sich die Mehrzahl der Tierhalter ihrer Verantwortung bewusst ist und ihren Pflichten nachkommt. Deshalb sei pauschale Kritik an Kontrollsystemen und Wirtschaftsbeteiligten wie sie von Tierschutzorganisationen gegen Tierhalter, Schlachthofbetreiber sowie Veterinärbehörden erhoben wird, in keinster Weise gerechtfertigt. Gleichwohl müsse es weiter das Bestreben sein, an den verantwortungsvollen Umgang mit den Tieren zu appellieren, Verstöße konsequent zu ahnden und bestehende Systeme zu verbessern, heißt es im Bericht.

Der Transport transportunfähiger Schlachttiere ist laut den Veterinären nicht akzeptabel und muss mit allen Mitteln unterbunden werden. Die intensive Kontrolle im Anlieferungsbereich der Schlachtbetriebe erweise sich dabei neben verstärktem Dialog als das Mittel der Wahl, wobei die viel diskutierte Videoüberwachung als probates zusätzliches Hilfsmittel dienen kann.

Vornehmlich seien allerdings die Schlachthofbetreiber mit ihren Tierschutzbeauftragten in der Pflicht, auf Anlieferer und Tierhalter einzuwirken, Fehlverhaltensweisen zu korrigieren.

Problem: Schwänzekürzen ist die Regel

Im Februar 2018 fand ein weiteres EU-Audit der FVO zum Thema Schwänzekupieren bei Schweinen statt. Im Landkreis Cloppenburg wurde im Hinblick auf die Nutzung der Befunddaten der Schlachttier- und Fleischuntersuchung die Vorgehensweise in einem EG-zugelassenen Schlachtbetrieb auditiert.

Kritisiert wird von den Auditoren vor allem, dass das Schwänzekupieren in den Tierhaltungen den Regelfall darstellt, obwohl das geltende Recht den Eingriff nur im Ausnahmefall, nämlich wenn er für die Haltung und den Schutz der Tiere unerlässlich ist, gestattet. Die Tierhalter sind aufgefordert, eine Risikobewertung für das Schwanzbeißen in ihren Beständen vorzunehmen, Beißvorfälle zu dokumentieren und, sofern erforderlich, Maßnahmen zur Verbesserung der Haltungsbedingungen zu ergreifen.

Personalmangel

Im Jahr 2018 wurden im Landkreis Cloppenburg erneut mehr als 10 Mio. Schweine geschlachtet. Mit den steigenden Schlachtzahlen ist ein zusätzlicher Personalbedarf im Bereich amtlicher Tierärzte für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung verbunden, heißt es im Jahrespressebericht weiter.

So ist der Kreis zunehmend auf der Suche nach Fachkräften. Mehrere Fachleute würden derzeit ausgebildet. Insgesamt sei aber feststellbar, dass es insbesondere im tierärztlichen Bereich schwieriger wird, geeignete Bewerbungen zu erhalten. Deshalb sei es im Hinblick auf den bevorstehenden demographischen Wandel eine besondere Herausforderung, eine ausreichende Anzahl an Amtstierärzten zu generieren, um den Aufgaben gerecht zu werden. Weiterhin bewährt habe sich das Schulungskonzept für das amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchungspersonal, das in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer und der Tierärztlichen Kreisstelle fortgeführt wurde.

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