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Allgemeinverfügung

Kreis Dithmarschen verschärft Auflagen für Fleischwirtschaft

Der Kreis Dithmarschen verfügt, dass Leiharbeitnehmer und Beschäftigte eines Werkunternehmers, die in den letzten 14 Tagen in einer anderen Arbeitsstätte tätig waren, nicht beschäftigt werden dürfen.

Lesezeit: 1 Minuten

Mit einer Allgemeinverfügung hat der Landrat des Kreises Dithmarschen, Stefan Mohrdieck, am Montag den Einsatz von Leiharbeitnehmern und Beschäftigten von Werkunternehmen verschärft. Beschäftigte mit aktuellem negativen Corona-Test sind ausgenommen von der Maßnahme, die zunächst bis zum 30. August gilt. Der Landrat begründete den Schritt mit einer hohen Fluktuation bei den erwähnten Arbeitnehmern und der damit verbundenen Gefahr, die Verbreitung des Coronavirus zu begünstigen, berichtet der NDR.

Ende Juli hatte der Fleischkonzern Vion, der auch den Schlachthof in Bad Bramstedt (Kreis Segeberg) betreibt, angekündigt, in den Bereichen Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung ab Anfang 2021 keine Mitarbeiter mehr über Werkverträge von Subunternehmern beschäftigen zu wollen.

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Auch der Fleischverarbeiter Tönnies, der unter anderem einen Standort in Kellinghusen (Kreis Steinburg) betreibt, hatte im Juli angekündigt, alle Mitarbeiter bis Ende des Jahres direkt anstellen zu wollen. Das Bundesarbeitsministerium arbeitet im Moment an einem Gesetz, das die Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie verbessern soll: Ab 2021 soll in Schlachthöfen kein Fremdpersonal mehr über Werkverträge eingesetzt werden dürfen.

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