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Islamisches Opferfest

CDU Niedersachsen beschließt Schächtverbot

Die CDU in Niedersachsen will Muslimen das betäubungslose Schächten verbieten. Dieses Jahr gab es zum Opferfest wieder eine Sondergenehmigung, was die Landjugend sehr ärgert.

Lesezeit: 2 Minuten

Die CDU in Niedersachsen hat am 13. August einstimmig beschlossen, das Schlachten ohne Betäubung, für das es jährlich zum muslimischen Opferfest eine Ausnahmegenehmigung gibt, zu verbieten. Rund 200 Tiere durften Muslime in Niedersachsen dieses Jahr vom 11. bis 14. August schächten.

Wie CDU-Sprecher Ralph Makolla am Mittwoch sagte, wolle die Partei das Leiden von Tieren durch das Schlachten bei vollem Bewusstsein beenden. Als Affront, den man nicht akzeptieren werde, bezeichnete der Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Niedersachsen die Pläne. Allerdings wird heute schon das meiste Fleisch von betäubungslos geschächteten Tieren, das orthodoxe Juden hierzulande verzehrten, aus benachbarten Staaten wie den Niederlanden oder aus Israel importiert. Wie der jüdische Verband erklärte, gehe es aber ums Prinzip. Es sei nicht ausgeschlossen, dass einige Gemeindemitglieder das Land verlassen.

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Das Schlachten ohne Betäubung ist laut Tierschutzgesetz verboten. Ohne Weiteres erlaubt ist in Deutschland dagegen die Halal-Schlachtung, bei der zwar islamische Regeln beachtet, das Tier aber auf jeden Fall vorher betäubt wird.

Ausnahmegenehmigung für Schächten für Landjugend unverständlich

Am Mittwoch sprach sich auch der Agrarausschuss der Niedersächsischen Landjugend vehement gegen die diesjährige Ausnahmegenehmigung des betäubungslosen Schlachtens aus.

Aus ethischen und tierschutzrechtlichen Gründen könne der Ausschuss dieses Vorgehen nicht befürworten, heißt es. Auch vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Diskussion um mehr Tierschutz könne die Landjugend die Entscheidung des Landwirtschaftsministeriums nicht nachvollziehen.

Der Verband erinnert daran, dass das Schlachten ohne vorherige Betäubung in Deutschland grundsätzlich verboten ist. Nach dem Tierschutzgesetz und der Tierschutzschlacht-Verordnung darf ein warmblütiges Tier nur nach vorheriger Betäubung, die das Schmerzempfinden des Tieres sicher ausschaltet, geschlachtet werden.

Das Landwirtschaftsministerium in Hannover hat sich auf unsere Anfrage bislang nicht zu der Entscheidung geäußert. Allgemeine Informationen liefert das Ministerium aber hier...

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