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Urteil

Landwirt aus dem Renchtal bezahlte Erntehelfer unter Mindestlohn

Das Hauptzollamt Lörrach konnte beweisen, dass ein Landwirt seinen Erntehelfern 3 statt 8 € Mindestlohn gezahlt hatte. Die Strafe hat es in sich, denn auch die Aufzeichnungen waren unsauber.

Lesezeit: 1 Minuten

Auf die Anzeige eines Erntehelfers im Juni 2018 ermittelte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach (Baden-Württemberg) zeitintensiv und umfangreich gegen einen Landwirt aus dem Renchtal wegen möglicher Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn.

Im Zuge angeordneter Durchsuchungsmaßnahmen, die eine doppelte Buchführung aufdeckten, erhärtete sich der Verdacht, dass der Landwirt mindestens 38 Erntehelfer bis zu 5 € unter dem tarifvertraglichen Mindestlohn bezahlt hatte. Im überprüften Zeitraum - 2016 - lag dieser für die Landwirtschaftsbranche bei 8 € pro Stunde.

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Gegen einen darauf vom Hauptzollamt Lörrach erlassenen Bußgeldbescheid hatte der Landwirt Einspruch eingelegt, so dass der Fall vor dem Amtsgericht Lörrach entschieden werden musste. Dieses sah die Vorwürfe des Hauptzollamts Lörrach als erwiesen an und verhängte gegen den Betroffenen 38 Einzelbußen in einer Gesamthöhe von 60.750 €.

Da auch die Stundenaufzeichnungen nicht ordnungsgemäß geführt waren, erging gegen den Mann ein zusätzliches Bußgeld in Höhe von 2.500 €. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.

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