Der Braunkohletagebau Garzweiler II im Rheinland ist bei Anwohnern und Klimaaktivisten umstritten. In einem aktuellen Verfahren entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster am Montag, dass die RWE Power AG die Grundstücke des Landwirts Eckardt Heukamp in Lützerath zur Gewinnung von Braunkohle im Tagebau Garzweiler abbaggern darf. Vorbereitungsmaßnahmen, wie die Rodungen oder den Abriss von Gebäuden dürfen nun vorgenommen werden.
Das Verwaltungsgericht Aachen hatte die Enteignung durch die RWE bereits für rechtmäßig erklärt. Die RWE wollte ursprünglich am 1. November 2021 mit vorbereitenden Arbeiten für das Abbaggern der Grundstücke beginnen. Der Ackerbauer und zwei Mieter reichten jedoch beim Oberverwaltungsgericht Münster einen Eilantrag ein – ohne Erfolg. Landwirt Heukamp wird enteignet. Die Beschlüsse sind nicht anfechtbar. (Az.: 21 B 1675/21 und 21 B 1676/21).
Entscheidung zugunsten der Braunkohleförderung
Die Begründung des Oberverwaltungsgerichts: Die energiepolitische Grundentscheidung zugunsten der Braunkohleförderung sei mit dem verfassungsrechtlichen Klimaschutzgebot vereinbar. Demzufolge sei auch die Entscheidung der Bezirksregierung Arnsberg zugunsten der Braunkohleförderung nicht zu beanstanden. Aus der Beschwerde des Landwirts habe sich auch nicht ergeben, dass es alternative Tagebauführungen zur Verschonung seiner Grundstücke gibt, die ohne den Entzug anderer privater Grundstücke auskommen.
Nach Auffassung des OVG ergibt sich die Dringlichkeit der Fortführung des Tagesbaus Garzweiler daraus, dass zwei Kraftwerke mit dessen Kohle versorgt werden. Eine Ersatzversorgung aus dem Braunkohletagebau Hambach ließe sich, wenn überhaupt, "nicht ohne größeren Aufwand realisieren". Um dem Landwirt die Grundstücke zu entziehen, reiche es aus, dass die Versorgung des Energiemarkts mit Braunkohle gefährdet sei.
Nicht der erste Hof von Heukamp
Lanwirt Eckardt Heukamp ist im Rheinland aufgewachsen und hatte bis vor ein paar Jahren einen anderen Hof im nahe gelegenen Borschemich bewirtschaftet. Auch diesen musste er aufgrund des Tagebaus aufgeben. Damals hat sich Heukamp mit der RWE geeinigt und Hof und Flächen verkauft.
Unter dem Motto "Alle Dörfer bleiben" protestierten seit Jahren Tausende Menschen gegen das weitere Vorrücken des Tagebaus. Nach dem Gerichtsurteil am Montag kündigen Aktivisten Kundgebungen an.
Spontankundgebung! #le2803
— Prisma [il-Leipzig] (@PrismaLE) March 28, 2022
Das OVG Münster hat entschieden – gegen Lützerath! Das Dorf wurde somit zur Räumung freigegeben. Und das inmitten der Klimakrise! 🤮
Kommt zur Kundgebung vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig, heute am 28.03.22 um 17 Uhr. ☀️ pic.twitter.com/HXwrg5KcA2