Das Amtsgericht Tecklenburg hat einen 57-jährigen Landwirt aus Ledde wegen Tierquälerei zu einer Geldstrafe von 4.500 € verurteilt.
Bei einer unangekündigten Kontrolle des Schweinemastbetriebes hatte die Amtstierärztin zehn kranke, verletzte und geschwächte Tiere in einem dunklen Stall auf dem Boden entdeckt. Die Schweine sollen in ihren Exkrementen gelegen haben. Noch während der Untersuchung der Veterinärin sei ein Schwein verendet, zwei weitere mussten sofort eingeschläfert werden, melden die Westfälischen Nachrichten.
Eine Sezierung ergab später, dass die Tiere einen Großteil der Schädigungen über einen längeren Zeitraum erlitten haben müssen.
Laut der Zeitung habe der Tierhalter das Gebäude als „Notstall“ bezeichnet. Private Probleme hätten zur Vernachlässigung der Tiere geführt, erklärte er weiter und entschuldigte sein Verhalten. Inzwischen seien alle beanstandeten Mängel beseitigt und bei einer zweiten Kontrolle im November 2019 habe es keine Beanstandungen gegeben. Dies wurde von der Veterinärin des Kreises Steinfurt, die als Zeugin auftrat, bestätigt. Der Mann soll sich reuig zeigen und auch schon eine Weiterbildungsmaßnahme besucht haben.
Wie die Westfälischen Nachrichten weiter schreiben, hatte die Staatsanwaltschaft in dem Verfahren versucht, den Vorfall als Straftat und nicht als Ordnungswidrigkeit zu ahnden. Da drohe eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Zudem handele es sich nicht um eine Tat, sondern um zehn Einzeltaten, was die Verteidigung vehement abstritt.
Am Ende verurteilte ihn das Gericht in vier Fällen zu 4.500 €, in weiteren sechs wurde er freigesprochen.