Wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz muss sich ein 48-jähriger Landwirt aus Erwitte (Kreis Soest) vor dem Amtsgericht Lippstadt verantworten. Das Kreisveterinäramt und die Staatsanwaltschaft Paderborn werfen ihm vor, seine Schweine nicht bzw. nicht ausreichend medizinisch behandelt zu haben, berichtet die Tageszeitung Der Patriot.
Entdeckt wurde der Verstoß demnach, als der Landwirt im Januar Spanferkel zum Schlachthof brachte. Der dortige Amtstierarzt habe die Schweine dabei als „zum Schlachten untauglich“ eingestuft. Im März folgte eine unangekündigte Kontrolle des Hofes. Dabei wurden die Kreisveterinäre auf Missstände aufmerksam, die nach Anzeige bei der Staatsanwaltschaft zur Anklage führten, so die Zeitung weiter.
In zehn Fällen sollen die Veterinäre bei den Schweinen schwere Verletzungen bzw. Schwellungen an den Gelenken festgestellt haben, die laut den Fachleuten über längere Zeit nicht versorgt wurden. Sechs Tiere mussten vor Ort notgeschlachtet werden, heißt es.
Der 48-Jährige wurde zu einer Geldstrafe von 4.800 € verurteilt; in Abwesenheit, weil er nicht zur Verhandlung erschienen war. Der Landwirt legte Widerspruch gegen das Urteil ein. Es wird ein Folgeverfahren geben.