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UBA-Bericht

"LEH fehlt Strategie zu Nachhaltigkeit, Tier- und Umweltschutz"

Der Lebensmitteleinzelhandel (LEH) betreibt zwar verschiedene Aktivitäten in Sachen Umwelt- und Klimaschutz, eine ganzheitliche Strategie fehlt aber, heißt es in einem aktuellen Bericht des UBA.

Lesezeit: 3 Minuten

Laut einem aktuellen Bericht des Umweltbundesamtes (UBA) sind Produktion und Konsum von Lebensmitteln weltweit gesehen für 60 % des Verlustes an Tier- und Pflanzenarten und für 24 % der Treibhausgasemissionen verantwortlich. Außerdem stünden sie in engem Zusammenhang mit den – teilweise bereits überschrittenen – planetaren Grenzen.

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Der UBA -Bericht „Nachhaltiger Handel(n)?!“ untersucht die Nachhaltigkeitsinitiativen von neun großen deutschen Lebensmitteleinzelhändlern. Vor allem mit Bio-, vegetarischen und veganen Lebensmittelangeboten, zum Großteil in Eigenmarken, trägt der LEH demnach dazu bei, Umweltbelastungen im Ernährungsbereich zu reduzieren und unterstützt gleichzeitig Verbraucher beim nachhaltigeren Konsum, stellt das UBA fest. Auch die einheitliche Tierwohl-Kennzeichnung bei einigen Fleischprodukten sowie die Initiative Tierwohl seien ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Darüber hinaus gebe der LEH an, mit zahlreichen Projekten Landwirte zum Beispiel bei der Umstellung auf ökologischen Landbau und durch die Vermarktung von regionalen Produkten zu unterstützen.

Schlecht

Gleichzeitig würden einige wichtige Problemfelder noch gar nicht berücksichtigt oder sie werden auf bestimmte Teilaspekte reduziert. So steht etwa beim Thema Pflanzenschutzmittel der Schutz der Bienen im Vordergrund, die Auswirkungen auf die biologische Vielfalt in der Agrarlandschaft, in Böden und Gewässern werden hingegen nicht thematisiert.

Auch das Problem der teils massiven Überdüngung in vielen Gebieten wird laut UBA nicht erfasst, ebenso wenig wie die Umweltauswirkungen der intensiven Tierhaltung für die Produktion tierischer Lebensmittel. Vergleicht man die Einkaufskriterien der Unternehmen mit den gesetzlichen Vorgaben, zeige sich außerdem, dass aufgrund des mangelhaften Vollzugs die Umsetzung mancher gesetzlichen Anforderungen nicht immer eingefordert wird (z.B. wird die Angabe über das Fangschiff zur Rückverfolgbarkeit von Fischprodukten nicht flächendeckend gemacht oder trotz des Amputationsverbotes bei Nutztieren werden die Ringelschwänze der Ferkel kupiert).

Generell zeigt die Untersuchung auch, dass einige Aussagen der Konzerne nicht nachvollziehbar oder wenig konsequent sind. So wird zum Beispiel beim Thema Pflanzenschutzmittel suggeriert, dass durch die Unterschreitung der gesetzlich festgelegten Rückstandshöchstgehalte für Lebensmittel die Umwelt entlastet wird, was nicht zwangsläufig der Fall sein muss. Welche Wirkstoffe statt ausgeschlossener Stoffe zum Einsatz kommen, bleibt nach UBA-Einschätzung ebenfalls unklar.

Thema Tierwohl

Die vom LEH eingeführte Kennzeichnung findet das Bundesamt grundsätzlich gut, allerdings gelte sie nur für Schweine und auch nur für verpacktes Frischfleisch, trage also nicht im wünschenswerten Umfang zur Transparenz für Verbraucher bei, heißt es in der Pressemitteilung weiter.

Generell wird aus Sicht des Umweltbundesamts (noch) kein ganzheitlicher Ansatz verfolgt, Verbesserungen aus Umweltsicht werden nur für einzelne Produkte oder Produktgruppen erzielt und diese von anderen Aktivitäten wie zum Beispiel Werbung für nicht nachhaltige Produkte konterkariert.

Forderung

Das UBA fordert von der Politik eine strengere Überwachung gesetzlicher Vorgaben und eine Ahndung von Verstößen. Außerdem müssten ressortübergreifende Kriterien für nachhaltigen Konsum im Ernährungsbereich entwickelt werden. Handlungsbedarf besteht aus Sicht der Behörde auch im Bereich Nachhaltigkeitssiegel, hier müssten Transparenz und Glaubwürdigkeit der verschiedenen Siegel erhöht werden.

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