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topplus Pachtpreis

Leserfrage: Darf die Erbin horrende Pacht fordern?

Jahre lang hatte ein Betrieb eine Fläche mit bewirtschaftet. Nun fordert die Erbin eine hohe Pacht. Darf Sie das?

Lesezeit: 1 Minuten

Frage: Mein Vater bewirtschaftete 60 Jahre lang einen 2,4902 ha großen Acker. Der Eigentümer war ein Freund meines Vaters, er verlangte nie Pacht. Seitdem mein Vater im Oktober 2017 verstarb bewirtschafte ich den Betrieb weiter. Der Flächeneigentümer verstarb. Nun verlangt seine Tochter von mir jährlich 300 € Pacht bis zum 31.12.2023, danach 600 €. Der in meiner Region übliche Pachtpreis beträgt 60- 80,- €/ha. Nach Auskunft des statistischen Landesamtes beträgt der Pachtpreis im gesamten Kreis 110,-€/ha. Sie droht, mir die Fläche zu entziehen, falls ich nicht bereit bin den Preis zu zahlen.

Antwort: Zunächst einmal ist festzuhalten, dass nach den dargelegten Sachverhaltsangaben zwischen dem verstorbenen Vater des Bewirtschafters und dem verstorbenen Eigentümer des Ackers kein Pachtvertrag existierte. Denn ein Pachtvertrag setzt die Zahlung eines Pachtzinses grundsätzlich voraus. Im konkreten Fall dürfte es sich daher um eine Leihe handeln, die jederzeit kündbar ist. Insofern bleibt nur die Möglichkeit, mit der Verpächterin einen Konsens zu finden, wenn Sie die Fläche behalten wollen.

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